Braunschweig. Braunschweig. Nachdem bei einer Kontrolle im Januar unter Federführung der Polizei im Januar erhebliche Mängel in Braunschweiger Shisha-Bars festgestellt worden waren, hat die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt die Shisha-Bars erneut überprüft.
In keiner der noch bestehenden neun Shisha-Bars, in denen der Gebrauch von Wasserpfeifen angeboten wird, wurden vollständig einwandfreie Betriebszustände und -abläufe festgestellt.
"Die vorgefundenen Zustände in den überprüften Shisha-Bars sind vollkommen inakzeptabel", fasst Ordnungsdezernent Claus Ruppert das Ergebnis zusammen. "Es bestehen erhebliche Gefahren für Gäste und Mitarbeiter. Viele Barbetreiber haben den Ernst der Lage ganz offenbar nicht erkannt. Weitere Nachkontrollen werden deshalb kurzfristig erfolgen. Sofern die vorhandenen Mängel nicht abgestellt und behördliche Anordnungen nicht zeitgerecht umgesetzt werden, kommt in letzter Konsequenz auch die zwangsweise Schließung von Betrieben in Betracht."
Schlechte Luft in fast allen Betrieben
Die Feuerwehr maß die Belastung der Raumluft mit Kohlenmonoxid (CO) in den Gasträumen und den Vorbereitungsbereichen, in denen die Kohle zum Glühen gebracht wird. Als gesundheitlich verträglich gilt ein CO-Grenzwert von 30 ppm (parts per million). In fast allen Betrieben wurde dieser Grenzwert sowohl in den Gasträumen als auch in den Vorbereitungsbereichen überschritten. In den Vorbereitungsbereichen kam es in einigen Bars zu erheblichen Überschreitungen.
Die CO-Belastung der Raumluft wird nicht nur durch das Rauchen der Shisha-Pfeifen verursacht. Weitere Ursache ist, dass in den Vorbereitungsbereichen offenes Feuer ohne geeignete Absaugung oder Abgasführung gehalten wird, um einen glimmenden Kohlevorrat zu erzeugen. Zur sofortigen Beseitigung der CO-Belastung der Raumluft wurden in mehreren Betrieben Lüftungsmaßnahmen angeordnet, die unmittelbar Wirkung zeigten. Um künftig den Gefahren durch die CO-Belastung frühzeitig entgegenzuwirken, ist beabsichtigt, den Betreibern eine Überwachung durch CO-Warngeräte und die Installation geeigneter Belüftungssysteme aufzugeben.
Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz
Die Betriebe wurden von der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten auch hinsichtlich der Bestimmungen des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes überprüft. In allen Betrieben, die in der Regel als Schankwirtschaften angemeldet sind und zum Teil auch Speisen anbieten, wurde Tabak in den Shisha-Pfeifen geraucht. Soweit separate Raucherbereiche vorhanden waren, entsprachen diese nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Damit lagen Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz vor.
Eine Shisha-Bar hatte Konsequenzen aus dem Ergebnis der Kontrolle im Januar gezogen, indem von Tabak auf sogenannte E-Shishas umgestellt wurde. Bei einer E-Shisha handelt es sich um Geräte, bei denen Aromastoffe ohne Beifügung von Tabak elektrisch verdampft werden. Eine Alternative zu Tabak sind auch so genannte Shiazo- oder Aromasteine. Hierbei kommt allerdings auch Kohle mit entsprechender CO-Entwicklung zum Einsatz.
Die weitere Verwendung von Tabak wurde den Betreibern bei der Kontrolle ab sofort untersagt, erneute Verstöße werden mit Zwangsgeldern von 5.000 Euro belegt. Wegen der festgestellten Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Mangelnder Brandschutz
Bei den Besichtigungen der Vorbereitungs- und Lagerbereiche der Betriebe wurden nicht nur die erwähnten offenen Feuerstellen vorgefunden, sondern in geschlossenen Räumen gelagerte Gasflaschen, teilweise ohne die vorgeschriebenen Schutzkappen auf den Ventilköpfen. Auch abgeschlossene Notausgänge und in den Fluchtwegen gelagerte Gegenstände, sowie fehlende oder nicht mehr betriebsfähige Feuerlöscher gehörten zu den Feststellungen. Diese Verstöße werden ebenfalls geahndet werden.
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