Braunschweig. Nach drei Hausdurchsuchungen binnen weniger Wochen ist der Betreiber der Braunschweiger Hanfbar nun in Untersuchungshaft genommen worden. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage. Der Grund: Wiederholungsgefahr.
"Das Amtsgericht Braunschweig hat einen entsprechenden Haftbefehl erlassen. Hintergrund ist die Gefahr, dass der Beschuldigte vor rechtskräftiger Aburteilung der bisherigen Taten weitere gleichgelagerte Taten begehen wird", so Staatsanwalt Christian Wolters. Wichtigstes Indiz dafürsei der Umstand, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit trotz der Durchsuchungen und Beschlagnahme der Cannabisbestände weiter derartige Substanzen verkauft habe.
Beschwerde eingelegt
Der Beschuldigte befinde sich in der JVA Braunschweig. Der Verteidiger habe bereits Haftbeschwerde eingelegt. "Über diese Beschwerde wird das Landgericht Braunschweig vermutlich innerhalb der nächsten zwei Wochen entscheiden", so Wolters.
In der Hanfbar wurden Cannabisblüten und Blätter verkauft, die nach Ansicht der Betreiber nicht unter das Betäubungsgesetz fallen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.
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