Zerstörte Lechner-Figuren: Urteil ist gefallen

von Sina Rühland




Braunschweig. Das Urteil im Fall der am 20. Mai 2014 zerstörten Figuren der Künstlerin Christel Lechner ist gefallen (BraunschweigHeute.de berichtete). Die drei Angeklagten sind gewissermaßen mit einem blauen Auge davon gekommen. So wurde ihnen eine Geldstrafe auferlegt, die nur dann in Kraft tritt, wenn sie sich die kommenden zwei Jahren erneut straffällig zeigen sollten. 

Wie die Pressestelle des Amtsgerichtes Braunschweig mitteilte, hätten sich die drei Angeklagten reuig gezeigt. Das am Dienstag verkündete Urteil der Richterin sieht für einen der drei Angeklagten eine Geldstrafe zur Bewährung in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro vor, den anderen Angeklagten wurden 30 Tagessätze von je 30 Euro, beziehungsweise je 80 Euro auferlegt. Damit verbunden seien Bewährungsauflagen, so die Pressestelle des Amtsgerichtes. Zwei der Angeklagten müssten insgesamt 1500 Euro an den Verein Happy Rizzi House zahlen, der die Lechner-Ausstellung organisiert und finanziert hatte. Auf einen der Angeklagten kommt zusätzlich ein Verfahren vor dem Zivilgericht hinzu. Der Verein hat aufgrund der zerstörten Skulpturen einen Schadensersatz in Höhe von 19.500 Euro angemeldet.

Das milde Urteil sei unter anderem der bisherigen Strafunauffälligkeit der 30- bis 38-Jährigen zu verdanken, begründete die Richterin. Zudem seien die drei Angeklagten zu dem Zeitpunkt des Vandalismus unter Alkoholeinfluss (zwischen 1,5 und 2,0 Promille) und somit "enthemmt" gewesen. Einer der Angeklagten hätte sich zudem schriftlich an den Galeristen und die Künstlerin gewandt, um sich zu entschuldigen und ein Angebot zu unterbreiten, die Reparaturkosten der beschädigten Figuren übernehmen zu wollen.


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