Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche: Auch Mindestlohn ein Thema

Die Einhaltung des Mindestlohnes spiele besonders im Personenbeförderungsgewerbe eine Rolle.

Eine Zollkontrollstelle.
Eine Zollkontrollstelle. | Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Braunschweig. Am vergangenen Samstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Hier bei ging es im Schwerpunkt um das Erkennen von Schwarzarbeit und Fällen illegaler Beschäftigung. Die teilte Hauptzollamt Braunschweig mit.



Im Bereich Braunschweig führten die Zöllner in Braunschweig, Hildesheim und Göttingen insgesamt 140 Personenbefragungen durch
und prüften zahlreiche Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von

Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren.

Mindestlohn ein Thema


Im Personenbeförderungsgewerbe spiele insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro. Im Nachgang an die Prüfungen beginnt die Hauptarbeit der Zöllner in Braunschweig. "Viele Daten müssen zunächst abgeglichen und die gemachten Angaben überprüft werden", so Thomas Czapla, Pressesprecher beim Hauptzollamt Braunschweig. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht in einigen Fällen der Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug und Mindestlohnverstoß. Die Ermittlungen dauerten aber noch an.


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