Zoll überprüfte Arbeitgeber in der Gebäudereinigung


Insgesamt 68 Zöllner befragten über 300 Reinigungskräfte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Symbolfoto: Zoll
Insgesamt 68 Zöllner befragten über 300 Reinigungskräfte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Symbolfoto: Zoll | Foto: Zoll

Braunschweig. Bei einer Schwerpunktprüfung am 2. Juli prüfte der Zoll die Arbeitsverhältnisse von 301 Reinigungskräften in Braunschweig, Hildesheim, Göttingen und der Region. In fünf Fällen bestehen Hinweise auf nicht gezahlten Mindestlohn.


Ob die Arbeitgeber in der Gebäudereinigung "Dreck am Stecken" haben, prüfte der Zoll in Braunschweig, Hildesheim, Göttingen und der Region. Dafür befragten insgesamt 68 Zöllner über 300 Reinigungskräfte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Die große Mehrheit der Antworten war zufriedenstellend. Weitere Ermittlungen sind aber in 31 Fällen erforderlich.

In fünf Fällen davon deuten die Antworten auf nicht gezahlten Mindestlohn hin. Der beträgt seit März 2018 zwischen 10,30 EUR (Lohngruppe 1 - zum Beispiel Innenreinigung) und 13,55 EUR (Lohngruppe 6 - zum Beispiel Glas- und Fassadenreinigung). Daher ist es möglich, dass die Verfahren zum Mindestlohn nach Abgleich der Antworten mit den Lohnaufzeichnungen schnell abgeschlossen werden können: "Da erst im März der Mindestlohn für Reinigungskräfte erhöht wurde, haben erfahrungsgemäß einige Arbeitnehmer noch nicht genau auf ihre Lohnzettel geschaut", kommentiert ein eingesetzter Kontrolleur das Ergebnis.

Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz


Anders sieht es bei möglichen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (acht Fälle) aus, denn im Regelfall wissen die Betroffenen sehr genau, wer sich in der Bundesrepublik aufhalten und arbeiten darf. Ähnliches gilt für die sechs Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass neben dem Lohn zu Unrecht Sozialleistungen bezogen wurden.

Etwa drei Prozent der geprüften Arbeitnehmer (neun Personen) schienen zu arbeiten, ohne bei der Sozialversicherung angemeldet zu sein ("klassische Schwarzarbeit" - § 266a Strafprozessordnung).

Privathaushaltenicht geprüft


Andreas Löhde, Pressesprecher vom zuständigen Hauptzollamt Braunschweig möchte trotz des vermeintlich guten Kontrollergebnisses keine Entwarnung für das Gebäudereinigungsgewerbe geben: "Ich weiß nicht, wie das Ergebnis ausgesehen hätte, wenn wir 300 Putzkräfte in Privathaushalten geprüft hätten". Der Fokus der Schwerpunktprüfung lag beim Hauptzollamt Braunschweig dieses Mal besonders auf der Reinigung von Gewerbeobjekten, Pflegeeinrichtungen und Behörden. Zolloberinspektor Löhde begründet dies so: "Schwarzarbeit ist immer Betrug an den Schwächsten unserer Gesellschaft. In einer Behörde wäre das besonders schwer erträglich".


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