Braunschweig. Die Stadt Braunschweig erinnert daran, dass nach den Bestimmungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr derzeit untersagt ist. Das schließt auch die öffentlichen Grillplätze ein, macht die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag noch einmal deutlich.
Der Deutsche Wetterdienst rechnet weiterhin mit überwiegend warmer und trockener Witterung, sodass sich die Brandgefahr auch bei sinkendem Graslandfeuerindex voraussichtlich nicht dauerhaft entspannen wird. Bei einem Graslandfeuerindex ab Gefahrenstufe 4 ist das Grillen aufgrund der möglichen Brandgefahr untersagt.
Einhaltung wird kontrolliert
Der Graslandfeuerindex für die Stadt Braunschweig kann hier eingesehen werden. Außerdem findet er sich mit weiteren Informationen auf der Homepage der Stadt, www.braunschweig.de, Suchwort "Grilllen". Die Einhaltung des Grillverbotes wird durch den Zentralen Ordnungsdienst kontrolliert.
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