Braunschweig. Am Donnerstag fanden in der Braunschweiger Innenstadt zwei angemeldete Versammlungen statt, die jeweils polizeilich begleitet wurden. Dies teilte die Polizei mit.
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Bei der ersten Versammlung handelte es sich um eine stationäre Kundgebung auf dem Platz der deutschen Einheit, die durch die Deutsch-Israelische Gesellschaft Braunschweig angemeldet wurde. Unter dem Motto "Solidarität mit Israel" versammelten sich zwischen 17 und 18 Uhr circa 440 Personen vor dem Rathaus. Die Versammlung verlief störungsfrei und aus polizeilicher Sicht ohne besondere Vorkommnisse.
Dann gibt es Ärger
Ab 17.30 Uhr fand zudem eine, durch eine Einzelperson angemeldete Versammlung auf dem Domplatz vor dem Landgericht statt. Der stationären Kundgebung mit dem Motto "Wer Macht hat, braucht sich um das Recht nicht zu scheren. Für eine Welt ohne Justiz und Strafe" folgten in der Spitze 25 Personen.
Im Verlauf der Versammlung wurde auf einer eigens aufgestellten Leinwand ein Film dargestellt, dessen Inhalt einer strafrechtlichen Relevanz unterlag. Darauf wurde bereits im Vorfeld der Versammlung durch die Polizei hingewiesen. Beachtung fand es jedoch nicht. Aufforderungen der Polizei, das Abspielen des Films zu beenden kam man nicht nach, so dass die Wiedergabe zwangsweise durch Beschlagnahme der Abspielgeräte unterbunden werden musste.
Polizei greift ein
Aufgrund versammlungsrechtlicher Verstöße und weiterer Straftaten wurde der Versammlungsleiter und eine weitere Person aus der Versammlung ausgeschlossen und weiteren strafprozessualen Maßnahmen unterzogen. Auch dies musste zum Teil unter Zwang geschehen, indem diese zwecks Verbringung ins Dienstgebäude durch Polizeibeamte weggetragen wurden.
Anschließend versammelten sich circa 15 Personen vor dem Polizeidienstgebäude, um ihre Solidarität mit den durch polizeiliche Maßnahmen betroffenen Personen zu zeigen. Solidarität brachte man durch das Skandieren von Parolen und dem Singen von Liedern zum Ausdruck.
Um 22.15 Uhr wurden die betroffenen Personen aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Infolge wurde die Versammlung beendet. Gegen den Versammlungsleiter und eine weitere Person werden Verfahren wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz eingeleitet.
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