Braunschweiger Weihnachtsmarkt: Zusage für 123 Stände erteilt

Vom 24. November bis zum 29. Dezember sollen die Lichter des Braunschweiger Weihnachtsmarktes in bekanntem Glanz erstrahlen.

Der Weihnachtsmarkt in Braunschweig 2019 - jetzt geht es wieder los.
Der Weihnachtsmarkt in Braunschweig 2019 - jetzt geht es wieder los. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH hat am Donnerstag 123 Standbetreiberinnen und Standbetreibern eine Zusage für den Braunschweiger Weihnachtsmarkt erteilt. Damit ist die Standplanung für den Markt abgeschlossen. Außerdem sind ab sofort auch die Weihnachtsmarkt-Gutscheine in der Touristinfo, Kleine Burg 14, erhältlich. Das teilt das Stadtmarketing in einer Presseinformation mit.



Vom 24. November bis zum 29. Dezember sollen die Lichter des Braunschweiger Weihnachtsmarktes in bekanntem Glanz erstrahlen. Um das unter Berücksichtigung der vom Land Niedersachsen für Weihnachtsmärkte festgelegten Vorgaben zu ermöglichen, sind Änderungen am bekannten Konzept erforderlich, wie es in der Pressemitteilung heißt. So habe das Stadtmarketing die Anordnung der Stände neu planen müssen, um den erhöhten Abstand zwischen den Ständen und die Lenkung und Begrenzung von Besucherinnen und Besuchern an notwendigen Stellen zu gewährleisten.

Vier Gastronomieflächen mit jeweils einem Ein- und einem Ausgang, drei Stempelstellen und 123 Stände sind bei der Standplanung für den Braunschweiger Weihnachtsmarkt 2021 vorgesehen.
Vier Gastronomieflächen mit jeweils einem Ein- und einem Ausgang, drei Stempelstellen und 123 Stände sind bei der Standplanung für den Braunschweiger Weihnachtsmarkt 2021 vorgesehen. Foto: Braunschweig Stadtmarketing GmbH


"Wir freuen uns, dass wir allen 123 Marktleuten, die nach wie vor an einem Platz interessiert waren, zusagen konnten", sagt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, die den Braunschweiger Weihnachtsmarkt veranstaltet. "Einige Betreiberinnen und Betreiber hatten ihr Interesse am Weihnachtsmarkt bereits vor der Konzepterstellung zurückgezogen. Da die endgültige Planung und eine finale Zusage aufgrund der erst vor wenigen Wochen veröffentlichten Vorgaben des Landes erst so spät möglich waren, ist die Zeit für die Standorganisation knapp bemessen. Dafür haben wir natürlich Verständnis. Umso schöner ist es, dass wir dennoch aktuell mit 123 Ständen planen können." Änderungen können sich weiterhin ergeben, da die Marktleute die Teilnahme noch absagen können.

Hier gilt die 3G-Regel


Vorbehaltlich dieser Änderungen stehe der Standplan fest. Neu sind vier Gastronomieflächen auf dem Burgplatz, dem Platz der Deutschen Einheit, dem Domplatz und zwischen Burg, Dom und Rathaus, die für Stände mit einem Angebot zum Direktverzehr von Speisen und Getränken gedacht sind. Für diese Flächen gilt die 3G-Regel: Besucherinnen und Besucher müssen Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis an einer von drei Stempelstellen nachweisen. Besucherinnen und Besucher unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Die Stempelstellen sind am Burgplatz beim bekannten Nussknacker Bruno, auf dem Platz der deutschen Einheit beim Rathaus und auf dem Ruhfäutchenplatz geplant. Wer dort seinen Nachweis erbringt, erhält einen tagesaktuellen Stempel, der zum Betreten der Gastronomieflächen berechtigt. Kontrolliert wird der Stempel an den jeweiligen Eingängen zu den Flächen, sodass die Gäste bei Betreten am Eingang sowie beim Verlassen am Ausgang gezählt werden können. Auf diesem Weg sei die Einhaltung der vorgegebenen Personenbegrenzungen auf den Flächen sichergestellt. Diese sind unterschiedlich groß, sodass auf dem Burgplatz 770 Gäste, auf dem Platz der Deutschen Einheit 400, auf dem Domplatz 390 und zwischen Burg, Dom und Rathaus 420 Gäste gleichzeitig zugelassen sind.

Außerhalb der Gastronomieflächen sei der Markt frei begehbar, bei Inanspruchnahme des Direktverzehrs vor Ort gelte aber ebenfalls die 3G-Regel. Auch dafür könnten die Besucherinnen und Besucher den Stempel nutzen. Dasselbe gelte für Fahrgeschäfte, insofern diese nicht eindeutig für Kinder vorgesehen sind, die von der Nachweispflicht ausgenommen sind.

Überdies gilt, so das Stadtmarketing, die 3G-Regel auf der gesamten Marktfläche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stände. Dies sicherzustellen sei Aufgabe der Standbetreiberinnen und -betreiber, die mit der Zusage gemäß der Verordnung aufgefordert sind, die Hygieneanforderungen je nach Beschaffenheit des eigenen Standes festzulegen und dem Gesundheitsamt mitzuteilen.


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