Brutaler Messermord nach fast zehn Jahren vor Gericht

Der Angeklagte soll immer wieder auf sein Opfer eingestochen haben. Wird ihm nun ein blutiger Schuhabdruck zum Verhängnis?

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am morgigen Freitag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen ein Mann aus Helmstedt, der einen Mord begangen haben soll. Das Besondere daran: Die Tat liegt schon fast zehn Jahre zurück. regionalHeute.de fragte bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig nach, wie es dazu gekommen ist, dass es in diesem Fall jetzt doch noch zu einer Anklage kommt.


Am 14. Dezember 2011 soll sich der derzeit in Untersuchungshaft sitzende, damals 38-jährige Angeklagte unangemeldet zur Wohnung des Opfers in Helmstedt begeben haben. Er sei dazu entschlossen gewesen, den Mann zu töten und das in dessen Wohnung befindliche Bargeld an sich zu nehmen, heißt es in der Presseankündigung des Landgerichtes. Dazu habe er ein Messer bei sich geführt.

Immer wieder auf das Opfer eingestochen


Als er vom Opfer in die Wohnung gelassen worden sei, habe er noch an der Wohnungstür unvermittelt und wuchtig auf Hals und Brustbereich des Opfers eingestochen und hierbei dessen Halsschlagader verletzt. Der Angeklagte habe sich sodann in die Wohnung des Opfers begeben und die Tür geschlossen. Das Opfer sei am Ende des Flures auf der Schwelle zur Küche zusammengesackt, wo der Angeklagte dann weiter auf das Opfer eingestochen habe bis dieses endgültig mit dem Kopf auf der Schwelle zur Küche liegend zusammengebrochen sei. Danach habe er die Wohnung des Opfers durchsucht und dessen EC-Karte, 100 Euro Bargeld und Geldbörse an sich genommen und die Wohnung des Opfers verlassen.

Doch wie ist es nun dazu gekommen, dass nach fast zehn Jahren gegen den heute 48-Jährigen Anklage erhoben wird? "Der Beschuldigte stand bereits von Anfang an im Blickpunkt der Ermittlungsbehörden. Zunächst wurde er nur wenige Tage nach der Tat als Zeuge vernommen. Im Jahre 2017 gab es erste Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten, der seinerzeit auch als Beschuldigter vernommen worden ist", berichtet Erster Staatsanwalt Christian Wolters gegenüber regionalHeute.de. Der Tatverdacht habe sich damals aber nicht erhärtet.

Schuhabdruck im Blut des Opfers


Erst aufgrund der eigenen Angaben des Beschuldigten im Rahmen einer erneuten Vernehmung als Zeuge im Dezember 2020, habe sich ein erneuter Tatverdacht ergeben, der schließlich so dringend geworden sei, dass im Januar 2021 ein Haftbefehl beantragt werden konnte. "Neben den Angaben des Beschuldigten, die zwar kein Geständnis der Tötung enthalten, aber den Beschuldigten zumindest zur Tatzeit an den Tatort bringen, sind es die Abdrücke markanter Sportschuhe im Blut des Opfers, die den Beschuldigten belasten", so Wolters. Der Beschuldigte habe zur Tatzeit Schuhe der entsprechenden Marke und Größe getragen. Die Schuhe selbst seien jedoch nicht gefunden worden.

Fortsetzungstermine sind für den 13. August, 2. , 22. und 23. September sowie 5., 7. und 12. Oktober angesetzt.


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