BUND erhebt Verfassungsklage auf bessere Naturschutzgesetzgebung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebt beim Bundesverfassungsgericht eine Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung. Mit der Klage solle der Gesetzgeber verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitätsschutzkonzept vorzulegen, teilten die Naturschützer am Mittwoch mit.

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Hummel bestäubt Sonnenblume (Archiv)
Hummel bestäubt Sonnenblume (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebt beim Bundesverfassungsgericht eine Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung.


Mit der Klage solle der Gesetzgeber verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitätsschutzkonzept vorzulegen, teilten die Naturschützer am Mittwoch mit. Dies müsse einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt umschließen. Die Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Verbandes mit mehreren Einzelklägern eingereicht.

"Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als um unsere Lebensgrundlagen", sagte die stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Myriam Rapior. "Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran."


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