Berlin. Auf Initiative der CDU-Bundestagsabgeordneten Uwe Lagosky (Salzgitter-Wolfenbüttel) und Carsten Müller (Braunschweig) hat der Landesparteitag der CDU in Niedersachsen am vergangenen Wochenende einen Antrag verabschiedet, der sich für die Ansiedlung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung (BfE) oder der neu zu gründenden Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) in der Region Braunschweig ausspricht – und zwar unabhängig von der Auswahl möglicher Endlagerstandorte.
Dazu erklären Uwe Lagosky und Carsten Müller: „Wir freuen uns sehr, dass der Parteitag unsere, über den CDU-Landesverband Braunschweig eingebrachte Initiative mitträgt. Diese Unterstützung ist äußerst hilfreich bei unseren intensiven Bemühungen, den zukünftigen Hauptsitz des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung oder der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung in unsere Region zu holen. Aufgrund der besonderen Dichte und unbestrittenen Qualität von bereits vorhandenen, inhaltlich verwandten Einrichtungen sowie der räumlichen Nähe zu Morsleben, dem Schacht Konrad sowie zur Schachtanlage Asse II ist die Region Braunschweig ein bestens geeigneter Standort. Wir haben das gebündelte Know-how für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Durch die Ansiedlung würden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden – das wäre ein wichtiges Signal für die Menschen in unserer beeinträchtigten Region.“
Hintergrund:
Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes vom 23. Juli 2013 (StandAG) und des Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung (BfkEG) wurde dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durch den parlamentarischen Gesetzgeber der Auftrag erteilt, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) aufzubauen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE), das als zuständige Regulierungsbehörde die Endlagersuche überwachen soll, nahm am 1. September 2014 seine Arbeit am vorläufigen und nicht endgültigen Sitz in Berlin auf. Personalausstattung und Organisationsstruktur des Amtes sind auf die aktuell anstehenden Aufgaben zugeschnitten. Somit sind künftige Entscheidungen über die Organisation der Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie den endgültigen Standort der Behörde noch nicht abschließend festgelegt worden. Neben dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) soll es nach Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ zukünftig auch eine Bundes- Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) geben, in der die Betreiberaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und die Asse-GmbH zusammengeführt werden sollen. Die BGE soll in privater Rechtsform geführt werden. Ihre wesentliche Aufgabe soll der Bau, der Betrieb und die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfallstoffe sein. Auch hier steht eine Standortentscheidung noch aus.
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