Bundesamt warnt vor gentechnisch veränderten Zierfischen in Deutschland

Auch private Aquarienfreunde können sich strafbar machen.

Symbolbild. Die Farben dieses Fisches sind vermutlich natürlich und nicht Folge gentechnischer Veränderung.
Symbolbild. Die Farben dieses Fisches sind vermutlich natürlich und nicht Folge gentechnischer Veränderung. | Foto: pixabay

Deutschland. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor dem Kauf von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Aquarienzierfischen. Bereits in der Vergangenheit gab es dazu wiederholt Meldungen in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch Verdachtsfälle in Deutschland. Da in der EU bisher keine Genehmigungen für solche Zierfische ausgestellt wurden, sind der Verkauf und die Haltung solcher Tiere nicht zulässig. Darauf weist das BVL in einer Pressemeldung hin.



Bei dem aktuellen Fall in Deutschland handelt es sich um mehrere durch Laboranalysen bestätigte gentechnisch veränderte Trauermantelsalmler in den Farben orange, pink, grün, gelb und gelb-grün, über die das BVL von der für Gentechnik zuständigen Landesbehörde informiert wurde. Die Tiere wurden in einer privaten Haltung ent­deckt. Die gentechnische Veränderung konnte bei diesen Fischen mittels DNA-Analysen (PCR-Technik) nachgewiesen werden. Des Weiteren gibt es Fälle, bei denen aufgrund der auffälligen bunt leuchtenden Färbung der Fische ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Tiere gentechnisch verändert sind.

Auffällige Färbung ist nicht natürlich


Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von gentechnisch veränderten Aquarienzierfischarten, zum Beispiel Zebrabärblinge oder verschie­dene Salmlerarten, die aufgrund unterschiedlicher gentechnischer Veränderungen bei Tages- oder Kunst­licht in verschiedenen fluoreszierenden Farben auffällig leuchtend gefärbt sind. Die auffällige Färbung be­ruht auf einer genetischen Veränderung der Tiere, die zur Expression eines oder mehrerer fluoreszierender Proteine führt, so dass mittlerweile eine große Bandbreite an verschiedenen Farben existiert.

In der EU sind die Haltung, die Zucht und der Vertrieb solcher Tiere als gentechnische Arbeiten eingestuft. Sie dürfen nur in gentechnischen Anlagen stattfinden. Tiere, die gentechnisch verändert wurden, dürfen nur nach entsprechender gentechnikrechtlicher Genehmigung vertrieben werden. In der EU wurden bisher allerdings keine Genehmigungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Zierfischen ausgestellt.

Meist private Angebote


Entdeckt wurden die genannten auffälligen Aquarienfische hierbei nicht im kommerziellen (Fach-)Tierhan­del, sondern auf einer privaten Handelsplattform beziehungsweise im Privatbereich. Daher empfiehlt das BVL, Aquarienzierfische nur im Fachhandel zu kaufen.

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