Berlin. Die Personalkosten für die Beauftragten der Bundesregierung und deren Mitarbeiter belaufen sich jährlich auf über 30 Millionen Euro. Das berichtet der "Focus" (Samstag).
Seit dem Start der "Ampel" ist deren Zahl deutlich angestiegen. So sind unter anderem eine Antirassismus- und eine Antidiskriminierungs-Beauftragte sowie eine Beauftragte für internationale Klimapolitik hinzugekommen. Zuletzt wurde der FDP-Politiker Joachim Stamp zum Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen ernannt. Demnächst soll ein Tierschutz-Beauftragter mit vier Mitarbeitenden neu hinzukommen.
Die jährlichen Personalkosten sollen hier 373.330 Euro betragen. Im Landwirtschaftsministerium gibt es allerdings bereits eine eigene Unterabteilung "Tiergesundheit Tierschutz" mit 55 Festangestellten. Die höchsten Personalkosten verbucht das Bundesfamilienministerium mit 8,5 Millionen Euro für vier Beauftragte, berichtet der "Focus". Die meisten Beauftragten hat das Auswärtige Amt.
Dort beliefen sich die jährlichen Personalkosten auf 3,6 Millionen Euro. Insgesamt beträgt der Frauenanteil unter allen Beauftragten nur 30 Prozent. Die allermeisten Beauftragten werden - anders als etwa der Ostbeauftragte oder die Wehrbeauftragte - vom Kanzler und Bundesministern per Kabinettsbeschluss oder Erlass ernannt. Viele von ihnen sind zugleich Abgeordnete.
Was ihre Aufgaben sind, wie sie bezahlt und ausgestattet werden oder wem sie rechenschaftspflichtig sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien legt lediglich fest, dass Beauftragte an Vorhaben der Bundesregierung frühzeitig zu beteiligen sind. Verfassungsrechtlerin Karoline Haake warnt davor, die Beauftragten als "verfassungsrechtliches Nullum" abzutun. Wenn die meisten Mitglieder der Bundesregierung zugleich als Abgeordnete arbeiten, die dann wiederum weitere Abgeordnete der eigenen Fraktion zu ihren Beauftragten ernennen können, werde der Anteil tatsächlich regierungsunabhängiger Parlamentarier zusehends kleiner.
Haake empfiehlt deshalb ein Bundesgesetz, das die Aufgaben von Beauftragten transparent regelt, sowohl um "rechtliche Zweifel aus dem Weg zu räumen als auch das Mandat der Beauftragten im Sinne jener zu stärken, deren Interessen sie vertreten sollen".
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