Bundesnotbremse tritt am Sonntag außer Kraft: Diese Regeln gelten dann

Es finden jetzt die Vorschriften der Niedersächsischen Corona-Verordnung Anwendung und die ermöglichen Lockerungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens.

Die Tische der Außengastronomie könnten sich wieder füllen. Symbolbild
Die Tische der Außengastronomie könnten sich wieder füllen. Symbolbild | Foto: pixabay

Salzgitter. Der 7-Tage-Inzidenz-Wert liegt seit letzten Sonntag in Salzgitter unter 100. Das hat positive Konsequenzen. Die Bundesnotbremse tritt am Pfingstsonntag außer Kraft. Das teilt die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung mit.


Nachdem bereits am gestrigen Donnerstag die Schulen und Kitas ins Szenario B gewechselt sind und im Einzelhandel „click&meet“ möglich wurde, ermöglicht die aktuelle Infektionslage es nun, weitere Lockerungen in vielen Bereichen vorzunehmen. Aufgrund der fünf Werktage unter 100 liegenden 7-Tages-Inzidenz tritt die Bundesnotbremse ab diesem Sonntag in Salzgitter außer Kraft. Es finden nunmehr die Vorschriften der Niedersächsischen Corona-Verordnung Anwendung und die ermöglichen Lockerungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens.

Die nachfolgenden Regelungen gelten ab Pfingstsonntag:


Ausgangsbeschränkung:
Es gibt keine Ausgangsbeschränkung mehr. Es darf sich also wieder jede Bürgerin und jeder Bürger auch nach 22 Uhr außerhalb des eigenen Hausstandes aufhalten.

Private Treffen:
Die Mitglieder eines Haushaltes dürfen sich mit zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Genesene sowie vollständig geimpfte Personen werden nicht eingerechnet. Diese Regelung gilt sowohl im privaten als auch öffentlichen Raum.

Einzelhandel:
Lebensmittelgeschäfte sowie Geschäfte für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs mit Hygienekonzept aber ohne notwendigen Schnelltest öffnen. Der übrige Einzelhandel ab 200 Quadratmeter darf wieder regulär Kunden empfangen, wenn diese einen negativen Schnelltest vorweisen einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder die Genesung vorlegen. Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen sich aussuchen, ob Kundinnen und Kunden spontan mit Schnelltest oder mit Terminvereinbarung kommen. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden ist abhängig von der Verkaufsfläche. In Geschäften muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Gastronomie:
Restaurants, Bars, Imbisse, Cafés und Eisdielen dürfen ihre Außengastronomie mit entsprechendem Hygienekonzept öffnen. Es gilt eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr. Gäste benötigen einen negativen Test-, Impf- oder Genesenennachweis.

Sport:
Sportliche Betätigung ist ebenfalls wieder in einem größeren Ausmaß möglich. Erwachsene, die entweder aktuell getestet, genesen oder vollständig geimpft sind, dürfen unter freiem Himmel wieder kontaktlosen Sport – auch in Gruppen – betreiben. Der Abstand von zwei Metern muss aber eingehalten werden. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ist unter freiem Himmel auch Kontaktsport in festen Gruppen mit bis zu 30 Personen wieder erlaubt. Betreuungs- und Trainingspersonal werden nicht mitgezählt. In geschlossenen Räumen ist Sport unter Einhaltung der Kontaktregeln (ein Hausstand plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Hausstand) und des Hygienekonzeptes möglich.

Körpernahe Dienstleistungen:
Betriebe für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbetriebe, Massage- oder Kosmetikstudios dürfen mit Hygienekonzept vollumfänglich öffnen. Sofern nicht während der gesamten Behandlung eine Maske getragen werden kann, ist ein negativer Test-, Impf-, oder Genesenennachweis erforderlich.

Schule und Kita:
Schulen und Kita befinden sich weiterhin in dem seit Donnerstag, 20. Mai, geltenden Szenario B, hier ändert sich erst einmal nichts weiter. In der Schule findet der Unterricht im Wechselmodus statt und Kinder in Kindertageseinrichtungen werden in festen Gruppen betreut.

Die Volkshochschule, die Musikschule und auch das Städtische Museum werden im Laufe der kommenden Woche ihre Pforten öffnen. Zahlreiche Lockerungen sind – sofern kein vollständiger Impfschutz oder die Genesung nachgewiesen werden kann- an die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses geknüpft. Unter www.salzgitter.de ist aufgeführt, welche Apotheken, Ärzte und Einrichtungen Schnelltest anbieten und was es zu beachten gilt.

Der Oberbürgermeister sagt "Danke"


„Salzgitter ist ab dem 23. Mai keine Hochinzidenzkommune mehr“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel, „Ich freue mich sehr über diese positive Entwicklung und danke allen von Herzen, die durch ihr umsichtiges Verhalten dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Neuansteckungen deutlich gesunken sind und eine schrittweise Rückkehr zur Normalität ermöglichen. Besonderer Dank gebührt auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die seit langem, aber besonders seit dem dramatischen Anstieg der Inzidenzen seit Mitte März zum Teil bis an ihre Belastungsgrenze vorbildlich ihren Dienst versehen."


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