Bonn. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Karl Lauterbach (SPD) für Verstöße gegen das Vergaberecht und den Geheimschutz gerügt. Es deute alles darauf hin, dass das BMG selbst eine andere Agentur als die damalige Hausagentur mit einer Corona-Impfkampagne beauftragt habe, heißt es in einem Schreiben des Gremiums vom 25. März, über das die "Welt" berichtet. Damit sei das Wettbewerbsrecht unzulässig ausgehebelt worden.
Anlass war ein anderthalb Jahre währender Streit um die Auftragsvergabe der Kampagne, bei der 84 Bürger in TV-Spots und auf Plakaten für Infektionsschutzmaßnahmen und Corona-Impfstoffe warben. Rechtlich korrekt wäre eine Beauftragung der Agentur wohl nur dann gewesen, wenn im Rahmenvertrag zwischen Ministerium und seiner damaligen Hausagentur eine Klausel stünde, die dem Ministerium gestattet, selbst einen Subunternehmer zu beauftragen.
Die Prüfer des Bundesrechnungshofs fanden keinen Unterauftrag der Hausagentur an den Konkurrenten. Dies stelle einen Verstoß gegen das Vergaberecht dar. Außerdem beanstandeten die Prüfer, dass das Ministerium Unterlagen als "Verschlusssache (VS), des Geheimhaltungsgrads VS-vertraulich" eingestuft hatte. Der Bundesrechnungshof erteilte dem Ministerium die Auflage, es müsse vergaberechtliche Vorgaben "künftig strikt beachten". Auch seien Einstufungen als Verschlusssache "auf das notwendige Maß zu beschränken". Und weiter adressiert er an die Führung: "Verwaltungsentscheidungen sind angemessen und nachvollziehbar zu dokumentieren."
Der gesundheitpolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, sagte der Zeitung: "Die Einschätzung des Bundesrechnungshofes ist eindeutig und die Vorwürfe wiegen schwer. Pflichtverstöße und Vertuschungsversuche kennzeichnen die Vergabe der Impfkampagne durch Lauterbach." Der Minister habe offensichtlich nicht nur gegen das Vergaberecht verstoßen, sondern auch eine Aufklärung "vorsätzlich behindern" wollen.
Das Bundesgesundheitsministerium indes sieht keine Fehler bei sich selbst: Man teile "ausdrücklich nicht die Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofes", teilte ein Sprecher der "Welt" mit. Sowohl das Verfahren zur Beauftragung der fraglichen Agentur als auch die Einstufung der betreffenden Vertragsunterlagen seien "regelkonform".
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