Berlin. Die Bundesregierung sieht die Länder und Kommunen beim UV-Schutz in der Verantwortung. Sie müssten regional angepasste Maßnahmen zum Hitze- einschließlich UV-Schutz entwickeln, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums der dts Nachrichtenagentur.
"Das ist sinnvoll, weil die Maßnahmen immer an die konkrete Situation und Lage vor Ort ausgerichtet werden müssen." Da UV-Strahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entstehung von Hautkrebs stehe, sei Sonnenschutz "von zentraler Bedeutung" für die Prävention von Hautkrebs, insbesondere bei Personen mit erhöhtem Risiko. "Wirksame Präventionsmaßnahmen" seien vor allem die Information der Bevölkerung: Dazu gehörten auch "konkrete Verhaltensempfehlungen" - die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe dazu im Jahr 2021 ein Informationsportal mit dem Schwerpunktthema Hitze, Hitzeschutz sowie UV-Strahlung und UV-Schutz veröffentlicht. Deutschland verfüge zudem als einziges Land in Europa seit Juli 2008 über ein Angebot zur Früherkennung von Hautkrebs, so die Sprecherin weiter. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte zuletzt eine gesetzliche Stärkung des UV-Schutzes, etwa über die Aufnahme ins Präventionsgesetz, gefordert. Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte dazu, dass die mit dem Präventionsgesetz fortentwickelten Regelungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung keine expliziten Vorgaben zur Berücksichtigung konkreter Risikofaktoren enthielten. Die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen würden unter Einbeziehung von unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstand vom GKV-Spitzenverband für die Krankenkassen im "Leitfaden Prävention" definiert. Im Zuge der Weiterentwicklung des Leitfadens sei im Jahr 2022 das Thema Klimawandel und Gesundheit integriert und um ein eigenes Kapitel zur Prävention klimawandelbedingter Gesundheitsrisiken in Kommunen ergänzt worden. "Die Krankenkassen erhielten damit erweiterte Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung ihrer Versicherten, der Kommunen und der Betriebe bei gesundheitlichen Aspekten des Klima- und Hitzeschutzes und der Klimaanpassung", so die Sprecherin.
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