Berlin. In der vergangenen Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das zweite THW-Änderungsgesetz beschlossen. Dies berichtet CDU-Bundestagsabgeordnete Ingrid Pahlmann.
Pahlmann freut sich über die befürwortete Initiative aus der christdemokratischen Fraktion:
"Unser zentrales Anliegen war es, mit dem Gesetz das ehrenamtliche Engagement im THW noch attraktiver zu machen und damit das THW weiter zu stärken."
Künftig wird die Arbeitgeber-Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise erweitert. Eine Freistellung muss dann auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen erfolgen.
Weiterhin wird die Kostenverzichtsregelung ausgedehnt. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Kommunen mit Blick auf mögliche Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW verzichtet haben. Das THW kann jetzt regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können.
"Somit sorgen wir dafür, dass das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen wird und die Helfer ihre hervorragenden Fähigkeiten, zum Beispiel bei Waldbränden oder Schneekatastrophen öfter unter Beweis stellen können", so die Parlamentarierin Pahlmann weiter. "Das THW leistet einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz in Deutschland und für das Ehrenamt in unserer Zivilgesellschaft. Dafür möchte ich den Helfern in Peine meinen Dank aussprechen", betonte die Christdemokratin abschließend.
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