Bundesverfassungsgericht kippt "Herdprämie"

von Robert Braumann


Das Betreuungsgeld wurde von Bundesverfassungsgericht gekippt. Symbolbild: Robert Braumann
Das Betreuungsgeld wurde von Bundesverfassungsgericht gekippt. Symbolbild: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Region. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Die Hamburger SPD hatte gegen die Regelungen geklagt und hat nun Recht bekommen. 

Über 455 000 Eltern erhalten in Deutschland derzeit das als "Herdprämie" verspottete Betreuungsgeld. Seit August 2014 gab es 150 Euro, wenn man sein Kind nicht in einer staatlich unterstützten Kindertagesstätte oder in Tagespflege betreuen ließ. In dem Verfahren ging es um die formale Frage, ob der Bund überhaupt für die Zahlung zuständig ist. Nach dem Grundgesetz darf der Bund in diesen Bereichen nur dann Gesetze erlassen, wenn es zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" dient und so regionale Unterschiede ausgeglichen werden. Das verneinten die Richter nun Die Leistungen werden nicht von jetzt auf gleich eingestellt, es ist gut möglich, dass eine Übergangsfrist gewährt wird. Dazu haben auch die Länder die Möglichkeit, das Betreuungsgeld in Zukunft aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Aus Bayern kamen bereits Signale, dass man an den Regelungen festhalten wolle.

"Das Bundesverfassungsgericht hat die richtigen Weichen gestellt!", sagte Ministerpräsident Stephan Weil am Dienstag am Rande der Haushaltsklausur der Niedersächsischen Landesregierung. Mit der Entscheidung, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeldgesetz fehle und das Gesetz damit nichtig sei, habe der erste Senat des Gerichtes zurecht eine bildungspolitisch völlig verfehlte Maßnahme beendet. Gerade Kinder aus eher bildungsfernen Elternhäusern oder solche, deren Eltern noch nicht gut Deutsch sprechen, müssten unbedingt möglichst schon in sehr jungen Jahren in den Genuss frühkindlicher Förderung kommen, so Weil. Ein Anreiz für Eltern, ihre Kinder von frühkindlicher Bildung fernhalten, sei deswegen schädlich. Im Übrigen sieht der Ministerpräsident in dem Urteil eine Stärkung des Föderalismus. Eine bundesgesetzliche Regelung sei hier nicht notwendig und damit eben auch nicht zulässig.



Frühkindliche Bildung fördern


 Das dem Betreuungsgeld zugrunde liegende Familienbild bewertete Sozialministerin Cornelia Rundt als familien- und gleichstellungspolitischen Rückschritt. Eine Prämie für Frauen, die zuhause bleiben und ihre Kindern nicht in eine Krippe oder eine Kita geben, stehe im Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre, wie der Einführung des Elterngeldes und vor allem zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Die von der Bundesregierung für das Betreuungsgeld vorgesehenen Finanzmittel müssten, so forderte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, jetzt unverzüglich den Ländern zugewiesen werden. In diesem Fall würde Niedersachsen das Geld zur Qualitätsverbesserung im Bereich der frühkindlichen Bildung nutzen.



Zum Wohle der Jüngsten handeln


"Die Zeit ideologischer Auseinandersetzungen ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorbei. Jetzt gilt es, zum Wohle der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft Politik zu machen, die soziale Gerechtigkeit herstellt und allen gleiche Chancen bietet", erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Dirk Bitterberg. Hintergrund ist das heute gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. "Die Richter haben folgerichtig verdeutlicht, dass der Bund für den Bereich der öffentlichen Fürsorge nur dann zuständig ist, wenn die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht anders herzustellen ist. Hierzu leistet das Betreuungsgeld aber keinen Beitrag", so Bitterberg. Jetzt sei es dringend geboten, die frei werdenden Bundesmittel in die Verbesserung der Kita-Qualität zu investieren. "Kitas und Kindertagespflege leisten mit ihren Angeboten einen zentralen Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit. Sie wirken sozial integrativ, vermitteln Sprachbildung und Bewegungsförderung und schaffen vielfältige Bildungsanreize". Das Potenzial frühkindlicher Betreuungsangebote könne sich jedoch nur entfalten, wenn auch die strukturellen Voraussetzungen hierfür geschaffen würden. Es seien mehr Erzieherinnen und Erzieher, Fachberatung, Vor- und Nachbereitungszeit sowie Fort- und Weiterbildungsangebote notwendig. "Das heutige Urteil hat die Grundlage dafür geschaffen, für diese Eckpunkte bundeseinheitliche Regeln aufzustellen. Die Bundesregierung ist gut beraten, diese Chance auch zu nutzen", schließt Bitterberg ab.


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