Region. Die schönen Erinnerungen an den zurückliegenden Sommerurlaub können schnell einen Dämpfer bekommen, wenn nach dem Urlaub unangenehme Post ins Haus flattert – zumindest, wenn man mit dem Auto unterwegs war. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt wichtige Tipps, wie man auf Bußgeldbescheide oder ein Schreiben eines Inkassounternehmens aus dem Ausland reagieren sollte.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland sollten weder ignoriert noch vorschnell bezahlt werden. Eine sorgfältige Prüfung sei aber entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wer also eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte sie ernst nehmen und sich zunächst vergewissern, ob Ort und Zeit passen und der Vorwurf nachvollziehbar ist. Wenn das zutrifft, sei die Forderung in vielen Fällen berechtigt.
Wann wird ein Bußgeld in Deutschland vollstreckt?
Bußgelder aus EU-Staaten können laut EVZ über das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden – aber nur ab einem Betrag von mindestens 70 Euro inklusive Gebühren. Zudem dürfe ausschließlich die ausländische Behörde die Vollstreckung beantragen. Inkassounternehmen haben dazu keine Befugnis.
Warum schreiben Inkassobüros?
Viele Städte oder Gemeinden im EU-Ausland beauftragen private Inkassounternehmen, um Geld einzutreiben – etwa bei Parkverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder nicht bezahlten Mautgebühren. Verbraucher müssen dabei unterscheiden: Handelt es sich um ein offizielles Bußgeld einer Behörde, kann es gegebenenfalls über das BfJ vollstreckt werden.
Stammt die Forderung von einem privaten Betreiber (z. B. Maut- oder Parkplatzfirma), handele es sich um eine Vertragsstrafe, die nur zivilrechtlich – etwa durch Klage – durchgesetzt werden könne.
Inkassokosten im Blick behalten
Zulässig seien nur bestimmte Kosten, etwa für die Halterermittlung (ca. 5 Euro) oder Verzugszinsen nach einer Mahnung. Inkassogebühren dürfen nur in angemessener Höhe verlangt werden. Überzogene Forderungen, die das eigentliche Bußgeld deutlich übersteigen, sollten Betroffene nicht akzeptieren.
Fehler im Bescheid und Mietwagen-Fälle
Falsch erfasste Kennzeichen oder technische Fehler seien nicht ausgeschlossen. Dann sollte zeitnah Kontakt mit der ausstellenden Stelle aufgenommen werden. Bei Mietwagen kommen oft zusätzliche Bearbeitungsgebühren hinzu – diese hält das EVZ in vielen Fällen für rechtlich zweifelhaft. Eine solche Abbuchung kann man unter Umständen per Chargeback-Verfahren bei der Bank zurückholen.
Keine Punkte in Flensburg
Ausländische Bußgelder wirken sich nicht auf das deutsche Punktekonto aus. Einige Länder – etwa Italien – wenden aber ihr eigenes Punktesystem auch auf ausländische Fahrer an. Fahrverbote gelten dann im jeweiligen Land.