Braunschweig/Wolfsburg. Zwei Männer müssen sich ab Dienstag vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Ihnen wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Den 30- und 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich zwischen Januar und September mit einer weiteren Person zusammengeschlossen zu haben, um auf Dauer und wiederholt Cannabispflanzen im Kilogrammbereich anzubauen und das daraus gewonnene Cannabis anschließend gewinnbringend im Raum Wolfsburg weiterzuverkaufen.
Anbau und Verkauf groß aufgezogen
Das weitere Mitglied der Bande sei dafür zuständig gewesen, die Aufzuchtanlage aufzubauen, die Aufzucht zu überwachen und die Ernte gewinnbringend weiterzuverkaufen. Der 30-jährige Angeklagte sei dafür zuständig gewesen, das Vorhaben zu finanzieren, insbesondere die Anschaffungen für die Aufzuchtanlage sowie die Miete für die Räumlichkeiten der Plantage und die erforderlichen Mietfahrzeuge des weiteren Mittäters zu bezahlen. Dem 36-jährigen Angeklagten soll die Aufgabe zugefallen sein, bei der Suche nach einem passenden Objekt für die Aufzuchtanlage behilflich zu sein, Pakete und sonstige Warenlieferungen, die für die Plantage bestellt worden seien, entgegenzunehmen und den Mittäter bei handwerklichen Arbeiten beim Aufbau der Plantage zu unterstützen.
Marihuana im Wert von 25.000 Euro sichergestellt
Nach Bestellung der Bestandteile für die Errichtung einer Indoor-Cannabis-Aufzuchtanlage seien die entsprechenden Bauteile und Gegenstände an die Adresse eines Zeugen geschickt worden. Nach zunächst erfolgter Zwischenlagerung der Gegenstände in zwei Lagercontainern einer Firma sei zum 1. Mai 2020 ein Einfamilienhaus angemietet worden, um auf dem Grundstück die Aufzuchtanlage zu errichten. Die Aufzuchtanlage sei mit einem leistungsstarken Generator versehen worden.
Bei der Durchsuchung am 3. September 2020 seien in der Garage des Einfamilienhauses sowie in dem Wohn- und Terrassenbereich 176 Cannabis-Pflanzen aufgefunden worden. Das Marihuana habe nach Abtrennung und Trocknung ein Gesamtnettogewicht von beinahe 6,5 Kilo gehabt.
Die beiden Angeklagten sowie der Mittäter hätten bei einem Weiterverkauf an Abnehmer pro Kilo 4.000 bis 4.500 Euro, mithin für die komplette Aufzuchtcharge mindestens 25.000 Euro generieren können.
Der zweite Verhandlungstag ist für den 5. Februar angesetzt, dann könnte das Urteil fallen.