Carsten Müller: "Abmahnmissbrauch wirksam verhindern"


Carsten Müller. Foto: CDU
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Berlin/Braunschweig. In der heutigen Sitzung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz wurde ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiierter Entschließungsantrag "Abmahnmissbrauch wirksam verhindern" verabschiedet.


Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Parlamentarier und Mitglied im Ausschuss, Carsten Müller:
"Viele kleine und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Selbständige haben im Zusammenhang mit den neuen Datenschutzregeln große Sorge vor ungerechtfertigten Abmahnungen oder sonstigen Zahlungspflichten. Das nehmen wir sehr ernst und lassen sie nicht allein. Gerade diese Akteure sind es, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Deshalb haben wir die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Klarstellung aufgefordert. So erwarten wir, dass sie möglichst rasch einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch auf den Weg bringt. Darin muss geregelt sein, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sein dürfen. Zudem sind geeignete, wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorzulegen."


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