Carsten Müller: „Lärmschutz-Ausnahmen ermöglichen spätes Public Viewing“


Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller begrüßt die Ausnahmeregelung. Foto: CDU
Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller begrüßt die Ausnahmeregelung. Foto: CDU | Foto: CDU

Berlin/Braunschweig. Das Bundeskabinett hat heute für die Zeit der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft in Russland eine Verordnung beschlossen, die ermöglicht, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:


„Dass für die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland die Lärmschutzregeln hierzulande gelockert werden können, ist eine sehr gute Nachricht für Kommunen, Fußballfans und Gastwirte. Damit ist das gemeinsame öffentliche Fußballgucken, das Mitfiebern und Jubeln auf den Fanmeilen, in Biergärten und Kneipen auch bei den Spielen möglich, die erst nach 22 Uhr abgepfiffen werden.

Seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland ist das Public Viewing zum festen Bestandteil im Stadt- und Gemeindeleben geworden und nicht mehr wegzudenken, wenn der Ball bei einer Welt- oder Europameisterschaft rollt. Es ist ein Gemeinschaftserlebnis, das die Menschen anzieht und elektrisiert, das für eine lebendige, stimmungsvolle Fußball-Atmosphäre in den Innenstädten sorgt und zudem gut für das Geschäft der Gastronomen ist. Kurzum: Public Viewing ist ein bedeutender Image- und Wirtschaftsfaktor für die Kommunen! Sie sollten daher die Ausnahmeregelung, die lediglich für die Dauer der Weltmeisterschaft gilt, für sich zu nutzen wissen.“


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