Carsten Müller zur Aussetzung des Familiennachzugs


Carsten Müller äußert sich zu der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs. Foto: Archiv
Carsten Müller äußert sich zu der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs. Foto: Archiv | Foto: Sina Rühland

Berlin. Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Deutschen Bundestag erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:


„In den zurückliegenden Jahren haben die Bürger, der Bund sowie Länder und Kommunen Einzigartiges geleistet und hunderttausende Schutzsuchende in unserem Land aufgenommen. Dies war ein Akt der Humanität, der in Europa seinesgleichen sucht, aber in dieser Form nicht wiederholbar ist. Vor diesem Hintergrund war die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor zwei Jahren eine von zahlreichen richtigen Maßnahmen. Bei aller Härte für die Betroffenen: Es galt zu verhindern, dass sich die Zahl der Asylbewerber innerhalb kurzer Zeit vervielfacht.

Ich bin mir bewusst, dass dieses Thema sehr emotional diskutiert wird. Dass die Aussetzung nunmehr verlängert wird, ist jedoch folgerichtig. Sie ist ein notwendiger Zwischenschritt, bevor ab dem 1. August 2018 der kontrollierte Zuzug der Kernfamilie aus humanitären Gründen in einem stark begrenzten Umfang möglich sein soll. Hier gilt es, die genauen Kriterien noch festzulegen. Für besondere Einzelschicksale wird wie bisher eine Härtefallregelung gelten. Wichtig: Einen individuellen und einklagbaren Anspruch auf Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird es auch weiterhin nicht geben.

Auf diese Weise wird Zuwanderung gesteuert und begrenzt sowie Einwanderung durch die Hintertür vermieden. Obendrein ist zu beachten, dass die subsidiär Geschützten Deutschland wieder verlassen müssen, sobald die Gefahrensituation im Heimatland beendet wurde. Wir sollten daher die strapazierten und begrenzten Kapazitäten in den Kommunen nutzen, um insbesondere jene Menschen langfristig und nachhaltig zu integrieren, die eine dauerhafte Bleibeperspektive bei uns haben. Für Asylberechtigte und Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind, trifft die Beschränkung beim Familiennachzug nicht zu – sie können Ehepartner und Kinder nachholen.“


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