Braunschweig. Der Vorsitzende des CDU-Landesverbandes Braunschweig, Christoph Plett, fordert mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz in Niedersachsen. Demnach sollen auch wieder mehr Instrumente der Überwachung erlaubt sein. Dies geht aus einer Pressemitteilung des CDU Landesverband Braunschweig hervor.
In der Pressemitteilung bezieht sich die CDU auf den damaligen hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Ronellenfitsch. Dieser habe in der öffentlichen Anhörung zur Novellierung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes (2018) gesagt: „Wir haben nicht die Kastration des Verfassungsschutzes betrieben wie das Land Niedersachsen, sondern wir haben dem Verfassungsschutz die notwendigen Instrumente gegeben.“
Seit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes unter Rot-Grün zum 1. November 2016 sei es allerdings bei dieser Kastration geblieben, so die CDU. Sie fordert die niedersächsische Innenministerin Frau Behrens dringend auf, dem Verfassungsschutz einen Gesetzentwurf mit den notwendigen Befugnissen für den Verfassungsschutz vorzulegen, um der veränderten Sicherheitslage Rechnung zu tragen.
Mehr Überwachung ermöglichen
Folgende Befugnisse sollen nach Auffassung der CDU unter anderem neu eingebracht werden: Bekämpfung der organisierten Kriminalität (zum Beispiel Clankriminalität), Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung, Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung), Online-Durchsuchung, verdecktes Mithören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes mit Hilfe von technischen Mitteln außerhalb von Wohnungen sowie die Ortung von Mobilfunkgeräten.
"Nach den Ergebnissen zu den NSU (nationalsozialistischer Untergrund)-Morden ist es zwingend geboten, den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, projektbezogene Daten untereinander auszutauschen. Ein Beispiel ist auch die Syrien-Datei, die Personen erfasste, die nach Syrien ausreisen wollten, um sich dort als IS-Kämpfer ausbilden zu lassen. Dies geschah seinerzeit auf einer unsicheren beziehungsweise nicht vorhandenen Rechtsgrundlage", so die CDU.
Übergeordnetes Ziel der von der CDU vorgeschlagenen Maßnahmen soll die Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens auf Bundesebene sein, mit wirksamen Befugnissen aufgrund der Musterregelung der Innenministerkonferenz.
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