Christian B. bald frei - Bekommt er eine Fußfessel?

Der Verdächtige im "Fall Maddie" hat seine Haftstrafe fast abgesessen. Die Staatsanwaltschaft will ihm Auflagen erteilen.

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Christian B. soll bald auf freien Fuß kommen. Doch die Staatsanwaltschaft fordert Auflagen.
Christian B. soll bald auf freien Fuß kommen. Doch die Staatsanwaltschaft fordert Auflagen. | Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Braunschweig. Im kommenden Monat hat der im "Fall Maddie" verdächtige Christian B. seine Haftstrafe abgesessen und wird wohl auf freien Fuß kommen. Doch das bedeutet nicht zwingend, dass er aus dem Blickfeld der Straf- und Ermittlungsbehörden verschwinden kann. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit einer Führungsaufsicht vor. Und die Staatsanwaltschaft Braunschweig möchte diese Karte ziehen.



Das Landgericht Braunschweig hatte Christian B. wegen schwerer Vergewaltigung einer damals 72-Jährigen, die sich 2005 in Portugal ereignet hatte, zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine weitere Anklage wegen mehrerer weiterer Sexualstraftaten endete im vergangenen Jahr dagegen mit einem Freispruch. Das heißt, Christian B. dürfte bald ein freier Mann sein.

Führungsaufsicht nach Haftstrafe


Doch die Staatsanwaltschaft Braunschweig möchte dieser Freiheit Grenzen auferlegen. Das Strafgesetzbuch sieht in Paragraph 68b die sogenannte Führungsaufsicht als Möglichkeit vor. Dies sei eine gerichtlich angeordnete Maßnahme, die nach der Verbüßung einer Haftstrafe oder einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder Entziehungsanstalt angeordnet werden könne. Sie diene der Überwachung und Unterstützung von Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose, um deren Rückfall zu verhindern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.

Fußfessel und fester Wohnsitz


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe nun beantragt, die Führungsaufsicht nicht gemäß Paragraph 68f Abs. 2 Strafgesetzbuch entfallen zu lassen, teilt man uns auf Anfrage mit. Konkret bedeutet das: "Zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht ist von hier beantragt worden, dem Verurteilten nach Haftentlassung eine Fußfessel anzulegen. Außerdem soll er einen festen Wohnsitz wählen und das Land nicht ohne Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle verlassen dürfen", erklärt Staatsanwältin und Pressesprecherin Isabelle Ohlms.

Über diesen Antrag stehe eine Entscheidung der zuständigen Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Hildesheim jedoch noch aus.

Was wird aus dem "Fall Maddie"?


Die Frage, wie realistisch eine Anzeige gegen Christian B. im "Fall Maddie" derzeit sei, ließ die Staatsanwaltschaft unbeantwortet.

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