Greifswald. Erstmals seit Einführung der Meldepflicht sind in Deutschland Infektionen mit dem Coronavirus bei einem Hund und einer Katze nachgewiesen worden. Bei der Katze aus Greifswald seien sogar Antikörper gegen die Erkrankung festgestellt worden, wie ein Wissenschaftler des Friedrich-Löffler-Institutes der deutschen Presseagentur (dpa) am heutigen Mittwoch erklärte. Coronaviren sind bei Katzen tatsächlich nichts Neues, wie die tödlich verlaufende Feline infektiöse Peitonitis (FIP) belegt. Diese wurde erfolgreich mit dem Ableger eines Medikamentes behandelt, das auch bei COVID-19 als Hoffnungsträger gilt: Remdesivir.
Die Katze aus Greifswald, so die Meldung der dpa weiter, habe die Infektion überlebt. Wie bereits seit dem Frühjahr bekannt ist, sind neben Hunden und Katzen auch Kaninchen, Goldhamster und Frettchen anfällig für das Coronavirus. Bei Katzen sei laut dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) sogar bekannt, dass sie Krankheitssymptome zeigen können. So berichtet das FLI unter anderem von einem Fall aus dem BroxZoo in New York, bei dem ein Tigerweibchen unter trockenem Husten litt. Nach Einschätzung des FLI spielen Haustiere bei der Verbreitung des Virus jedoch keine Rolle. Sie können das Virus nicht zurück auf Menschen übertragen. Lediglich in einer chinesischen Studie zeigte sich, dass sich unter Umständen Artgenossen anstecken können. Hunde gelten jedoch als wenig empfänglich für SARS-CoV-2. Eine Erkrankung sei bislang weltweit nicht bekannt.
Coronaviren bei Katzen - Ein tödlicher Bekannter
Die Familie der Coronaviren, zu der auch SARS-CoV-2 gehört, ist unter Katzenhaltern nicht unbekannt. Die stets tödlich verlaufende Feline infektiöse Peitonitis gehört ebenfalls zu diesem tückischen Virenstamm, wenn auch zu einer anderen Untergruppe. Die FIP oder auch "Bauchwassersucht" genannte Mutation des felinen Coronavirus gilt als eine der häufigsten Todesursache bei europäischen Hauskatzen. Stress und Mangelernährung können zu ihrem Ausbruch führen.
Trotz der Tatsache, dass beide Coronaviren völlig unterschiedliche Mitglieder der gleichen Familie sind, hat sich ein Wirkstoff aus den USA - beziehungsweise ein Verwandter davon - sowohl in der Behandlung von COVID-19 bei Menschen, als auch der FIP als erfolgreich erwiesen. Dabei handelt es sich um einen Ableger des Medikamentes Remdesivir mit den Namen GC-376 und GS-441524. Nach Informationen von regionalHeute.de sind derartige Behandlungen bei Katzen auch in Deutschland erfolgt - Wenn auch auf Umwegen. Der Hersteller Gilead Sciences hat eine Lizensierung für Veterinärmedizinische Zwecke bislang verweigert. Es existieren jedoch Berichte, dass sich verzweifelte Katzenhalter über schwarzmarktähnliche Strukturen mit dem Remdesivir-Ableger versorgen und die FIP erfolgreich behandelt haben. Da die Studien mit Remdesivir aufgrund der Corona-Pandemie beim Hersteller Giliad Sciences derzeit vorrang haben ist unklar, ob an den beiden Ablegern im Kampf gegen die felinen Coronaviren in naher Zukunft weiter geforscht wird. Das geht aus einer Veröffentlichung des Tierärzteportals Vetline hervor.
Umgang mit Haustieren in der Pandemie
"Haustiere wie Hunde und Katzen können und sollten im Haushalt verbleiben", rät das Friedrich-Löffler-Institut. Unbedingt beachtet werden sollten jedoch allgemeine Hygieneregeln wie Händewaschen vor und nach Kontakt mit den Tieren und die Vermeidung von engem Kontakt zu den Tieren. Zum Schutz der Haustiere vor Infektionen durch infizierte Personen empfehle das Institut ebenso das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch infizierte Tierhalter. Eine ‚Maskenpflicht‘ für Tiere ist aus Gründen des Infektionsschutzes nicht relevant, da die Infektionen von infizierten Menschen ausgehen. Sie sei aus diesem Grund sowie aus Gründen des Tierschutzes abzulehnen.
Katzen von Halterinnen und Haltern in häuslicher Isolation, die die Wohnung oder das Haus normalerweise verlassen („Freigänger“), sollten nach Möglichkeit für die Dauer der Quarantäne im Haus gehalten werden. Katzen sollten zudem nicht zusammen mit anderen fremden Katzen untergebracht werden. Es bestehe, so das Institut abschließend, kein Grund dafür, Haustiere vorsorglich in Tierheimen abzugeben. Sollte ein Haustier positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, stelle dies keinen Grund dar, das Tier einzuschläfern.
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