Corona-Großkontrolle: 73 Verfahren eingeleitet

Die Polizei und das Ordnungsamt waren im Einsatz. Es wurden überwiegend Gastronomiebetriebe und öffentliche Anlagen überprüft.

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Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Braunschweig. In der Nacht vom 15. auf den 16. August haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten gemeinsam mit Einsatzkräften der Polizei eine großangelegte Überprüfung der Beschränkungen der Corona-Verordnung im Stadtgebiet vorgenommen. Dabei wurden insbesondere Gastronomiebetriebe, Seen, Parks und Grünanlagen, aber auch eine Hochzeitsfeier kontrolliert. Bei insgesamt rund 100 Kontrollen wurden 73 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.


Die Vielzahl der Verstöße zeige, dass solche Kontrollen leider weiterhin notwendig seien, sagte Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum. Nachdem Stadtverwaltung und Polizei anfangs vielfach zunächst mit Belehrungen, Beratungen oder Verwarnungen auf Verstöße reagiert hätten, zeige sich jetzt, dass einige die Gefahr von Infektionen offenbar nicht ernst genug nähmen.

Zu geringe Tischabstände


Am häufigsten wurden Dr. Kornblum zufolge Verstöße gegen das Abstandsgebot durch zu geringe Tischabstände und gegen die Datenerhebungs- und Dokumentationspflichten der Gastronomen festgestellt. Tische, auch im Freien, müssen so angeordnet sein, dass Gruppen von mehr als zehn Personen oder aus mehr als zwei Hausständen mindestens 1,5 Meter Abstand zu Personen an den übrigen Tischen halten können.

Nach der geltenden Verordnung sind Familien- und Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer (Kontaktdaten) des Gastes sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit zu dokumentieren. Die Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen. "Gerade in Zeiten wieder ansteigender Infektionszahlen sind Abstandhalten und die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung wesentliche Faktoren zur Eindämmung der Pandemie", so Dr. Kornblum.

Weitere Überprüfungen angekündigt


Der Dezernent weiter: "Dass die Einhaltung der geltenden Vorschriften auch mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich ist, hat die Kontrolle erfreulicherweise auch gezeigt. So gab es eine ganze Reihe von Betrieben, die ihre Abläufe angepasst und alle Vorgaben teilweise vorbildlich umgesetzt haben. Im Interesse dieser Betriebe, aber insbesondere auch zum Schutz der Gäste, die die Kontrollen in vielen Fällen begrüßt haben, werden wir auch künftig solche Überprüfungen machen."

Positiv war auch zu vermerken, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mundnasenschutzes, sowohl vom Personal als auch den Gästen beim Verlassen des Tisches, in den meisten Fällen eingehalten wurde. "Allen, Gewerbetreibenden und Kunden, die durch vorbildliches Verhalten und Einhaltung der Hygieneregeln dazu beitragen, dass sich das Virus in Braunschweig nicht weiter ausbreiten kann, danke ich an dieser Stelle ausdrücklich", so Dr. Kornblum.


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