Corona-Kontrollen auf Wochenmarkt: Polizei und Ordnungsamt zeigen Präsenz

Seit dem 27. Oktober wurden bereits rund 86 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Pflicht des Tragens einer Mund- und Nasenbedeckung eingeleitet.

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Ordnungamt und Polizei kontrollieren auf dem Wochenmarkt die Einhaltung der Corona-Regeln.
Ordnungamt und Polizei kontrollieren auf dem Wochenmarkt die Einhaltung der Corona-Regeln. | Foto: Julia Fricke

Braunschweig. Der Zentrale Ordnungsdienst der Stadt Braunschweig und die Polizei führen gemeinsam Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln durch. Am heutigen Freitag waren die Teams auf dem Wochenmarkt am Nibelungenplatz unterwegs. Dabei gehe es nicht in erster Linie darum möglichst viele Verstöße festzustellen, sondern die Gesundheit der Bewohner zu gewährleisten und Präsenz zu zeigen, wie der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion, Uwe Lietzau bei dem heutigen Pressegespräch berichtete.


Kontaktbeschränkungen, Abstandhalten und das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum gehören zur Einhaltung der Regeln. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich die große Mehrheit der Menschen bereits an die Corona-Regelungen hält und so sich selbst und die Mitmenschen schützt. Das ist erfreulich und ein Schritt in die richtige Richtung, um die Pandemie einzudämmen", meint Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum.

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Auf dem Wochenmarkt am Nibelungenplatz gehe es dabei zurzeit eher ruhig zu. Die meisten Besucher würden sich an die Maskenpflicht halten, so Marktmeister Thomas Hoffmeister. Auch die Marktbeschicker sind angehalten ihre Kunden auf das Tragen einer Maske hinzuweisen. Beleidigungen oder Anfeindungen zwischen Kunden und Verkäufern habe es am Nibelungenplatz noch nicht gegeben. Dennoch sei die Stimmung gemischt. Zwar hätten sich die Menschen an die Corona-Regeln gewöhnt, manche seien jedoch auch genervt.

Von links: Polizeisprecher Dirk Oppermann, Marktmeister Thomas Hoffmeister, Uwe Lietzau und Dr. Thorsten Kornblum.
Von links: Polizeisprecher Dirk Oppermann, Marktmeister Thomas Hoffmeister, Uwe Lietzau und Dr. Thorsten Kornblum. Foto: Julia Fricke


87 Bußgeldverfahren eingeleitet


Wird ein Verstoß festgestellt, würden die Teams bei ihren Kontrollen vornehmlich das Gespräch zu den Personen suchen. Zeigen sich diese uneinsichtig, müssten Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Dabei ziehen sich die Fälle durch alle Altersgruppen.

Seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 27. Oktober wären bereits rund 86 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Pflicht des Tragens einer Mund- und Nasenbedeckung eingeleitet worden. Auf die Maskenverweigerer kommen so zwischen 100 und 150 Euro laut Bußgeldkatalog zu.


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