Corona-Kulturhilfsfonds: Dauer und Höhe der Förderung werden verdoppelt

Anträge auf weitere finanzielle Hilfe für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende sind ab morgen möglich.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig passt den im April eingerichteten Corona-Kulturhilfsfonds an und erhöht den Förderumfang für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende. Förderdauer und Förderhöchstsummen für Kultureinrichtungen werden ebenso verdoppelt wie die Maximalförderbeträge für freie Kulturschaffende. Auch die Kosten für erforderliche Übungs- und Proberäume sowie Werkstätten und Ateliers werden künftig bis zu einem monatlichen Höchstbetrag übernommen. Das hat der Verwaltungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Anträge können ab morgen, Donnerstag, 10. Dezember über die Website www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds gestellt werden. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.


Das Fördervolumen des Corona-Kulturhilfsfonds betrage eine Million Euro. Seit Eröffnung des Antragsverfahrens im April 2020 wurden bereits Soforthilfen in Höhe von zirka 435.000 Euro auf den Weg gebracht. Aktuell stehe somit ein Fördervolumen von rund einer halben Million Euro zur Verfügung.

"Der städtische Zuschuss unterstützt viele Braunschweiger Kulturschaffende in dieser Krise. Ich bin froh, dass mit der Ausweitung der Förderungen die Stadt Braunschweig in der Lage ist, den Braunschweiger Künstlerinnen und Künstlern ergänzend zu der Förderung des Bundes, der sogenannten Novemberhilfe, durch den zweiten Lockdown zu helfen", so Kulturdezernentin Dr. Anja Hesse.

Kultureinrichtungen seien seit November erneut gezwungen, ihren Kulturbetrieb einzustellen. Hinzu würden die aus diesen Schließungen resultierenden abgesagten Engagements kommen, die die wirtschaftliche Existenz der Kulturschaffenden weiterhin erschweren.

Wann greifen städtische Hilfen?


Die städtische Hilfe könne dann greifen, wenn die konkret gewährten Bundesmittel nicht ausreichen, um den Liquiditätsengpass oder die entgangenen Gagen zu kompensieren. Dies ergebe sich aus den inhaltlichen Überschneidungen des Corona-Kulturhilfsfonds mit den Novemberhilfen des Bundes. Folglich könne die städtische Förderung für entgangene Einnahmen und ausgefallene Engagements im November und Dezember 2020 ergänzend gewährt werden. Dazu sei ein entsprechender Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid des Bundes vorzulegen. Ein entsprechendes Verfahren gelte auch für alle weiteren vergleichbaren Förderprogramme. Entgangene Gagen im Zeitraum von März bis Oktober 2020 würden weiterhin unabhängig von den aktuellen Novemberhilfen kompensiert.

Diese Änderungen ergeben sich


Die Förderdauer von Kultureinrichtungen, die coronabedingt in Liquiditätsengpässe geraten sind, werde von ursprünglich drei auf sechs Monate ausgeweitet. Die Förderhöchstsummen wären bisher in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl von 3.000 Euro bis zu 30.000 Euro gestaffelt gewesen. Nun würden sie auf eine gestaffelte Maximalfördersumme von 6.000 Euro bis zu 60.000 Euro verdoppelt.

Außerdem würden sich die Maximalförderbeträge für Kulturschaffende, denen durch coronabedingt abgesagte Engagements Honorare entgehen, erhöhen. Damit erhöhe sich die Förderhöchstsumme von 5.000 Euro auf 10.000 Euro für freiberufliche Solo-Künstlerinnen und -künstler und von 6.000 Euro auf 12.000 Euro für Künstlerformationen.

Zudem würden zukünftig die Kosten für erforderliche Übungs- und Proberäume sowie Werkstätten und Ateliers mit bis zu 500 Euro monatlich übernommen werden. Damit sollen Kulturschaffende vor dem Hintergrund des erneuten Lockdowns und der damit einhergehend verminderten Einnahmemöglichkeiten die Möglichkeit erhalten, ihrer künstlerischen und kulturellen Tätigkeit weiterhin nachzugehen.

Die Hilfe aus dem Braunschweiger Härtefallfonds könne ab 10. Dezember über die Website www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds beantragt werden. Fragen zum Antragsverfahren beantwortet der Fachbereich Kultur und Wissenschaft montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr über die Telefon-Hotline unter 0531 470-4847 sowie per E-Mail unter corona-kulturhilfsfonds@braunschweig.de.