Coronavirus: Gerichte arbeiten im reduzierten Betrieb - Handlungsfähigkeit sei sichergestellt

Termine behalten ihre Gültigkeit, sofern nichts anderes bekannt gegeben wurde.

Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichtes Braunschweig gilt für die meisten Städte und Kreise der Region.
Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichtes Braunschweig gilt für die meisten Städte und Kreise der Region. | Foto: Thorsten Raedlein

Region. Der Zugang zur Justiz und deren Handlungsfähigkeit seien weiterhin sichergestellt. Hierauf weisen das Oberlandesgericht und das Amtsgericht Braunschweig hin. Die niedersächsische Justiz habe zwar den Betrieb auf das notwendige Maß heruntergefahren: Mündliche Verhandlungen wurden abgesagt, Öffnungszeiten reduziert, Einlassbedingungen wurden verschärft. Eilige und unaufschiebbare Angelegenheiten werde man jedoch auch weiterhin bearbeiten.


„Auch die Justiz leistet ihren Beitrag, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Deshalb müssen wir uns auf den Kernbereich unserer Aufgaben konzentrieren.“

- Barbara Havliza, Justizministerin



Die Verringerung der in den Gerichten anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führe dazu, dass nicht eilbedürftige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise bearbeitet werden können. Alle Verfahrensbeteiligten seien deshalb gebeten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen. "Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge zur Verfahrensführung werden die zuständigen Richterinnen und Richter mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden", erklärt die niedersächsische Justiz. Dies gelte auch für die Durchführung von Terminen zur mündlichen Verhandlung.


Unaufschiebbare Verhandlungen finden statt


Die Gerichte der Region dürfen nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Und es stehe weiterhin offen für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Dies können die Bürgerinnen und Bürger telefonisch erfragen.
Informationen über alle aktuellen Einschränkungen des hiesigen Gerichtsbetriebs sowie die Telefonnummern für weitere Informationen seien auf der Internetseite des jeweiligen Gerichts und auf den Aushängen vor Ort zu finden.

Der Präsident des Amtsgerichts Braunschweig Ingo Groß: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahmen um Verständnis. Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung dringend aufgefordert zu prüfen, ob ein Anliegen persönlich angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten danken wir sehr", der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig, Wolfgang Scheibel, schließt sich diesem Appell an.

Die Einschränkungen im Überblick



Gerichte haben mitunter ihre Öffnungszeiten geändert. Bei einem nötigen Besuch können die aktuellen Öffnungszeiten auf der Website des jeweiligen Gerichtes in Erfahrung gebracht werden.

• Es sei sichergestellt, dass notwendige Entscheidungen in Eilsachen rechtzeitig und verlässlich getroffen werden können.

• Es werde zudem darauf hingewiesen, dass mündliche Verhandlungen in nicht eilbedürftigen Verfahren auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Sofern keine Ab- oder Umladung erfolgt ist, finden die Verhandlungen statt.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet,

• die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzuhalten und
• bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts sei Folge zu leisten. Zur Sicherstellung des notwendigen Abstandes werde der Zutritt zum Gericht begrenzt, wenn sich mehr Personen als zulässig in einem Bereich befinden. Für den Zentralen Justizservice werden in dem Fall Termine vergeben.

Einsichtnahmen in Grundbücher und das Handelsregister sind zurzeit im Gericht nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag werden Auszüge gegen Gebühr zugesandt.

"In Anbetracht der Dynamik der Entwicklung raten wir, sich auf der Homepage des Amtsgerichts über die aktuell ergriffenen Maßnahmen zu informieren", so die Pressemitteilung der Gerichte abschließend.


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