Berlin. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wirft der Bundesregierung vor, bei der geplanten Stationierung von US-Mittelstreckenraketen wie ein "Vasall der USA" zu agieren.
Olaf Scholz habe in dieser Frage "als Vasallenkanzler gehandelt", sagte die BSW-Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Entscheidung fälle Washington, das Risiko trage die Bevölkerung in Deutschland. Scholz liefere damit "die deutschen Sicherheitsinteressen auf Gedeih und Verderb der US-Administration aus".
Hintergrund ist eine eher allgemein gehaltene Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW. Unter anderem wollten die Parlamentarier wissen, ob der auf dem Nato-Gipfel im Juli bekanntgegebene Plan, ab 2026 wieder konventionelle US-Mittelstreckenraketen in Deutschland aufstellen zu wollen, von Berlin oder Washington ausgegangen war.
Die Bundesregierung antwortete nicht direkt, sondern verwies darauf, dass die Stationierung dem "gesetzten Ziel der Stärkung der Abschreckung und Verteidigung in Reaktion auf die von Russland ausgehende Bedrohung" diene. Die USA und Deutschland bekräftigten damit "die Bedeutung der transatlantischen Partnerschaft für die Verteidigung Europas", hieß es weiter.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte im Zusammenhang mit den Stationierungsplänen vor Kurzem von einer "Lücke" in der Fähigkeit zur Abschreckung gesprochen. Dagdelen merkte in der NOZ dazu an: "Weder kann die Bundesregierung die vermeintliche Verteidigungslücke belegen, noch hat sie ansatzweise ein Mitspracherecht beim Einsatz der Waffen für Angriffe auf Russland."
Die vorgesehenen Waffensysteme mittlerer Reichweite vom Typ Tomahawk und SM-6 sowie die in Entwicklung befindlichen Hyperschallraketen wären in der Lage, Ziele in Russland zu treffen. Mittelstreckenwaffen waren lange aus Europa verschwunden, nachdem die USA und die Sowjetunion 1987 im INF-Abrüstungsvertrag ihre Abschaffung vereinbart hatten. 2019 kündigte US-Präsident Donald Trump das Abkommen mit der Begründung, dass Russland den Vertrag durch die Neuentwicklung entsprechender Waffensysteme, vor allem des Marschflugkörpers 9M729, gebrochen habe.
Das BSW verweist hingegen darauf, dass Russland für die 9M729 eine Reichweite von nur 480 Kilometern angebe, wodurch sie vom INF-Vertrag nicht betroffen sei. Beweise für eine Vertragsverletzung durch Russland seien bislang nicht vorgelegt worden, kritisiert das BSW.
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