Region. Der Ausbau der Autobahn 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg, er gerät immer wieder ins Stocken. Nun steht bereits fest, dass ein für die nächsten Arbeiten in Wolfsburg und Gifhorn notwendiges Gerichtsurteil sich weiter verzögern wird.
Die A39 soll – laut dem gefassten Plan, den unter anderem die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und die Autobahn GmbH verantworten – nach dem Komplettausbau Lüneburg und Wolfsburg verbinden. Von dort führt die Autobahn bereits weiter durch die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel sowie an den Städten Braunschweig und Salzgitter vorbei, bis sie auf die A7 mündet.
Bauabschnitt von Wolfsburg bis Ehra
Im südlichen Abschnitt soll die Autobahn zunächst von Wolfsburg weiterführen bis Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn. Zwischen der Anschlusstelle Weyhausen und der entstehenden Ausfahrt Ehra ist auch die Tank- und Rastanlage Tappenbecker Moor vorgesehen.
Bevor dort die nächsten Schritte möglich sind, steht aber ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus. Dabei geht es um eine Klage des BUND, die sich bis 2019 zurückführen lässt. Schon damals hatte der BUND gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss geklagt, der den Autobahnausbau in diesem Abschnitt regelt.
Ausbau muss warten, bis Verfahren abgeschlossen ist
Das Gericht hatte dem Kläger recht gegeben. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte daraufhin im Dezember 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsverfahren eingeleitet. Doch auch gegen den dann nachgebesserten Beschluss hatte der BUND 2024 geklagt. Das Verfahren läuft bis heute und wird sich weiter hinauszögern.
Die Autobahn GmbH nennt daher auf ihrer Homepage als Status für den Ausbau im südlichen Abschnitt: Ein Planfeststellungsbeschluss sei vorhanden, jedoch nicht vollziehbar. Das Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bleibe nun abzuwarten, heißt es ebenfalls dort.
Die mündliche Verhandlung zur BUND-Klage hatte das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich für den 13. Mai angesetzt und damit einen Tag vor dem langen Wochenende um Himmelfahrt. Nun hat das Gericht den Termin aber aus nicht genannten Gründen um gute sechs Wochen verschoben. Neuer Verhandlungstermin ist demnach der 23. Juni.

