Datenschutz: Ende des Polizeimessengers auf Privathandys besiegelt?

Grund für die Nutzung auf privaten Geräten sei der Mangel an dienstlichen Geräten bei der Polizei.

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Symbolfoto | Foto: Die Videomanufaktur

Region. Das Innenministerium hat nach einem Gespräch zwischen Innenminister Pistorius und der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Barbara Thiel entschieden, dass der zur Polizeikommunikation genutzte Messenger NIMES bald nur noch auf dienstlichen Geräten genutzt werden darf. Die Entscheidung folgte nach ernsten Datenschutzbedenken bezüglich der Sicherheit von Privatgeräten mit sensiblen, personenbezogenen Daten (regionalHeute.de berichtete). Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen berichtet in einer Pressemitteilung.


Frau Thiel habe deutlich gemacht, dass nicht NIMES das Problem sei, sondern die Risiken des bring-your-own-device (BYOD), also die Nutzung auf privaten Geräten, eine Gefahr für den Datenschutz darstellt und deshalb zu verbieten sei. "Es hatte sehr lange gedauert, bis das Innenministerium endlich eine Messenger-Lösung entwickelt hatte, die den Ansprüchen einer modernen und sicheren Kommunikation in der Polizei Rechnung trägt und zugleich auch alltagstauglich ist. Nach der langersehnten Einführung ist dieses Instrument aus der Einsatzbewältigung und internen Kommunikation mittlerweile nicht mehr weg zu denken", heisst es in einer Stellungnahme der Polizeigewerkschaft.

Die Vorteile des Polizeimessengers


In wenigen Sekunden erreichten zum Teil lebensrettende Informationen alle Polizeibeamtinnen und –beamten, die gerade online sind. Insbesondere bei der Fahndung nach Straftätern, vermissten Kindern und abgängigen Seniorinnen und Senioren mache NIMES Lichtbilder in kürzester Zeit auf den privaten Mobiltelefonen der Polizeibeamten verfügbar.

Aber auch Fotos von Unfallorten und anderen polizeilichen Sachverhalten könnten über NIMES auf die dienstlichen Rechner und von dort unkompliziert in die Vorgänge übertragen werden. Besonders bewährt habe sich der Messenger in den Pandemiezeiten, beispielsweise für das Angebot kurzfristiger Impftermine und für die schnelle Information von aktualisierten Verordnungen. Aber auch für oftmals kurzfristig notwendige Änderungen von Dienstplänen sei NIMES aus dem Polizeialltag nicht mehr wegzudenken.

Zu wenig dienstliche Geräte


Warum war aber überhaupt die Nutzung auf Privathandys notwendig? „Weil es viel zu wenige dienstliche Geräte dafür gibt. Deshalb stellen wir als Beschäftigte der Polizei unserem Dienstherrn schon immer unsere privaten Mobiltelefone zur Verfügung - unentgeltlich“, erläutert DPolG-Chef Patrick Seegers. „Falls das Verbot tatsächlich so umgesetzt wird, wird die Ausstattung aller Polizeibeamtinnen und –beamten mit dienstlichen Handys aber kaum zu finanzieren sein. Wir sprechen hier immerhin von zweistelligen Millionenbeträgen, um den status quo zu halten.“ Erneut, so die Polizeigewerkschaft abschließend, scheinen datenschutzrechtliche Beschränkungen die polizeiliche Arbeit zu erschweren. Will das die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger wirklich? Wir glauben das nicht.


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