Region. Es ist eine der schwersten Belastungen, die ein Rechtsstaat einem Bürger auferlegen kann: die Freiheitsentziehung für eine Tat, die dieser nicht begangen hat. Wenn sich nach Tagen, Monaten oder sogar Jahren herausstellt, dass eine Verurteilung oder eine Untersuchungshaft zu Unrecht erfolgte, steht die Justiz vor der Aufgabe, diesen Fehler finanziell zu kompensieren. Erst kürzlich wurde einem Mann aus Wolfsburg eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro zugesprochen, weil er 200 Tage im Gefängnis saß.
Der Anspruch auf Haftentschädigung ist im Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG) verankert. Sobald ein Gericht die Entschädigungspflicht dem Grunde nach festgestellt hat, beginnt die finanzielle Abwicklung des Justizirrtums. Die zentrale Säule ist dabei die sogenannte Haftpauschale für immaterielle Schäden. Laut Gesetz erhält ein Betroffener für jeden angefangenen Tag, den er nachweislich unschuldig hinter Gittern verbracht hat, derzeit einen festen Betrag von 75 Euro. Zusätzlich dazu sieht das StrEG den Ersatz von konkreten Vermögensschäden vor, etwa für einen verlorenen Arbeitsplatz oder Mietkosten, sofern diese einzeln nachgewiesen werden können.
Sätze in den vergangenen Jahren angehoben
Die Höhe dieser Sätze hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert. Vor dem Jahr 2009 erhielten Betroffene umgerechnet 11 Euro pro Tag. Von August 2009 bis Juni 2020 lag die gesetzliche Entschädigung bei 25 Euro pro Tag. Mit der Reform im Sommer 2020 wurde dieser Betrag auf die heute gültigen 75 Euro angehoben.
Doch auch diese Regelung stand wieder zur Debatte. Seitens des Bundesjustizministeriums gab es das Vorhaben, die Sätze erneut anzupassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im November 2024 durch die Bundesregierung beschlossen. Im Gespräch war eine Erhöhung der Basispauschale auf 100 Euro pro Tag. Um der Dauer der Haft Rechnung zu tragen, wurde zudem über eine Staffelung nachgedacht: Nach sechs Monaten Haft könnte die Entschädigung nach aktuellen Überlegungen auf 200 Euro pro Tag steigen. Aktuell liegen keine Informationen vor, ob der Vorschlag weiterverfolgt wird.

