Diätenerhöhung im Bundestag - Müller befürwortet Transparenz

von Nick Wenkel


Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carsten Müller (CDU) äußert sich gegenüber regionalHeute.de. Foto: CDU
Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carsten Müller (CDU) äußert sich gegenüber regionalHeute.de. Foto: CDU | Foto: CDU

Berlin/Braunschweig. Wie bereits in den Jahren zuvor, erhielten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag zum Ende ihres Jahr ihre automatische Diätenerhöhung. 505 Bundestagsabgeordnete stimmten dafür, 152 dagegen. Der Braunschweiger Parlamentarier Carsten Müller (CDU) betont gegenüber regionalHeute.de, dass diese Abstimmung keine Überraschung sein dürfte.


„Mit dem aktuellen Beschluss wurde die gesetzliche Vorgabe befolgt, zu Beginn einer Wahlperiode die Fortgeltung der Regelungen zur Diätenanpassung zu beschließen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission hatte dem Deutschen Bundestag im März 2013 eine entsprechende Empfehlung unterbreitet. Die Experten kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich die Abgeordnetenentschädigung künftig genauso wie die Verdienstentwicklung der etwa 33 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland entwickeln soll, und zwar im positiven wie negativen Fall. Die Kommission empfahl: Nur wenn die Löhne und Gehälter in Deutschland steigen, dann sollen auch die Diäten steigen. Im Zuge des umfänglichen Gesetzgebungsverfahrens der vergangenen Wahlperiode fand unter anderem eine große öffentliche Anhörung mit weiteren Sachverständigen statt", so Müller.

„Veränderung der aktuellen Entschädigung ergibt sich nicht"


„Die Entscheidung für eine Neuregelung auf Grundlage des Vorschlages der Sachverständigenkommission wurde im gesamten Verfahren breitest möglich diskutiert und am Schluss mit namentlicher Abstimmung beschlossen. Im Gesetz ist unter anderem geregelt, dass jeder neu gewählte Bundestag innerhalb von drei Monaten entscheiden muss, ob auch er diese Regelung weiter anwenden oder die Diätenanpassungen auf andere Weise regeln will. Daher wurde diese Abstimmung nunmehr erforderlich - und hätte angesichts der geltenden gesetzlichen Regelung niemanden überraschen dürfen. Vorwürfe, das Verfahren sei intransparent, teile ich ausdrücklich nicht: Bei der unmittelbaren Kopplung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung wendet das Parlament ein ausgesprochen offenes Verfahren an. Die in dieser Woche im Parlament geführte Debatte zum Thema fand übrigens auf Veranlassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt, weil es uns um maximale Transparenz geht. Eine Veränderung der aktuellen Abgeordnetenentschädigung ergibt sich nicht."


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