Die Grundsteuerreform kommt - Wenige Angaben benötigt

Zur Umsetzung ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, ab dem 01. Juli eine Erklärung zu seinem Grundstück abzugeben.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Niedersachsen. Im vergangenen Jahr wurde das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zugrunde liegt. Notwendig sei die Neuregelung, um eine gerechte Besteuerung der Grundstücke zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Denn die Belastungsverteilung sei im Laufe der Zeit unzutreffend geworden. Zur Umsetzung ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, ab dem 01. Juli eine Erklärung zu seinem Grundstück abzugeben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums hervor.



"Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt", hebt Finanzminister Reinhold Hilbers hervor. Gleichwohl wird es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger für den Einzelnen sein. Für die abzugebende Steuererklärung räumt Hilbers ein, dass es sich zunächst nach viel Aufwand anhöre. "Bei uns spielt der Bürger-Service aber eine wichtige Rolle. Für unser niedersächsisches Modell sind nur wenige Angaben notwendig, die in den meisten Fällen ohnehin vorliegen. Anders als beim Bundesmodell ist die Steuererklärung nur einmal abzugeben", so Hilbers.

Wenige Angaben werden benötigt


Die Erklärung besteht aus der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Ab dem 01. Juli können sie elektronisch über das Portal "ELSTER" eingetragen und übermittelt werden. Die Finanzverwaltung werde die Eigentümer von Grundstücken zuvor im Mai/Juni informieren. Diese müssen teilweise vorhandene Daten nur überprüfen. Auch der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer gebe Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online abzulesen sind. Bis zum 31. Oktober sind die Erklärungen abzugeben. Den Rest erledige die Verwaltung.


Im Anschluss wird nämlich ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen, sollte jemand nicht mit den digitalen Werkzeugen klarkommen.


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