Diskriminierung bei Kontoeröffnung? Steiniger Weg für Geflüchtete

Kann eine Konto-Eröffnung an mangelnden Sprachkenntnissen scheitern, obwohl alle Menschen ein Recht auf ein Konto haben? regionalHeute.de fragte nach.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Unsere Redaktion wurde von einem Leser kontaktiert, der einem Geflüchteten mit Aufenthaltstitel bei der Eröffnung eines Basiskontos helfen wollte. Seinen Angaben zufolge sei es bei verschiedenen Banken zu Schwierigkeiten gekommen. Der Leser berichtet, dass der Geflüchtete aufgrund mangelnder Deutsch- oder Englischkenntnisse abgewiesen wurde. Demnach sollte es notwendig gewesen sein, ausreichende Sprachkenntnisse vorzuweisen, um ein Konto eröffnen zu können.



Dieser Vorwurf wirft Fragen auf, da nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) jeder Verbraucher in der Europäischen Union das Recht auf ein Basiskonto hat, unabhängig von seiner Herkunft oder Sprachkenntnissen. Ein Basiskonto ist essenziell, um grundlegende Zahlungsdienste wie Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften nutzen zu können.

regionalHeute hat bei den betroffenen Banken nachgefragt, um Stellungnahmen zu diesen Vorwürfen zu erhalten.

Commerzbank: „Sprachkenntnisse kein Ausschlusskriterium“


Auf Anfrage teilte uns die Commerzbank Folgendes mit: „Jeder Verbraucher in der EU hat das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto mit grundlegenden Funktionen, wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.“ Außerdem betonte die Bank, dass mangelnde Sprachkenntnisse kein Grund seien, die Eröffnung eines Basiskontos zu verweigern. „Mögliche Ablehnungsgründe ergeben sich aus dem Zahlungskontengesetz, das wir strikt einhalten“, erklärte die Bank weiter.

Allerdings machte die Commerzbank auch darauf aufmerksam, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben gegen Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein Basiskonto ausschließlich in einer Filiale beantragt werden kann. Dies könne möglicherweise zu Missverständnissen führen, wenn Sprachbarrieren vor Ort nicht überwunden werden.

Deutsche Bank: „Basiskonten gemäß gesetzlicher Vorgaben“


Auch die Deutsche Bank wurde von uns um eine Stellungnahme gebeten. Sie erklärte, dass sie Basiskonten im Rahmen der Vorgaben des Gesetzgebers anbietet und dabei die Voraussetzungen des Zahlungskontengesetzes erfüllt sein müssen, beispielsweise in Bezug auf notwendige Ausweisdokumente. In Bezug auf den vorliegenden Fall teilte die Bank mit: „Zu dem geschilderten Fall können wir keine konkrete Aussage treffen, da uns die näheren Umstände nicht bekannt sind.“

Es wurde jedoch hervorgehoben, dass die Deutsche Bank und ihre Tochtergesellschaft Postbank nach Beginn des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 eine große Anzahl von Konten für Geflüchtete eröffnet hätten. Die Bank signalisierte zudem die Bereitschaft, offene Fragen von Interessenten auch vor Ort in den Filialen zu klären.

Gesetzliche Verpflichtung der Banken


Auch wenn die Eröffnung eines Basiskontos laut Zahlungskontengesetz grundsätzlich jedem Verbraucher zusteht, können verschiedene Umstände dennoch zu Problemen führen. Zwar sind mangelnde Sprachkenntnisse kein Ausschlusskriterium, sie können den Prozess jedoch erschweren. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass abgewiesene Interessenten sich möglicherweise diskriminiert fühlen. Im vorliegenden Fall gab es jedoch einen positiven Ausgang: Der Betroffene konnte schließlich ein Konto bei der Sparkasse eröffnen.


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