Dobrindt hält nach Gerichtsbeschluss an Beobachtung der AfD fest

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält auch nach dem Kölner AfD-Beschluss an der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fest. Dem Nachrichtensender "Welt" sagte Dobrindt zum Beschluss des Verwaltungsgerichts, wonach die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden kann: "Dieser Beschluss sagt ja deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden sind, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

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Alexander Dobrindt am 27.02.2026
Alexander Dobrindt am 27.02.2026 | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält auch nach dem Kölner AfD-Beschluss an der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fest.


Dem Nachrichtensender "Welt" sagte Dobrindt zum Beschluss des Verwaltungsgerichts, wonach die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden kann: "Dieser Beschluss sagt ja deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden sind, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Also, das wird schon mal deutlich formuliert."

"Aber - und dazu kommt dann eben auch das Gericht zum Entschluss - es ist nicht gesamtprägend für diese Partei. So. Und deswegen bleibt es dabei: Die AfD ist ein Beobachtungsfall. Das ist das, was wir auch aktuell für die AfD sehen. Und ansonsten ist ein Hauptsacheverfahren das, was entsprechend vom Verfassungsschutz begleitet werden muss. Und da wird der Vortrag des Verfassungsschutzes dann auch weiter im Hauptsacheverfahren stattfinden."

Auch für das Vorgehen einzelner Länder ergibt sich für Dobrindt vorerst kein veränderter Handlungsbedarf. Vielmehr gelte es, den Beschluss genau zu analysieren. "Dafür hat das BfV, der Verfassungsschutz, die Verantwortung in der Analyse. Auswirkungen auf das, was in den Ländern spezifisch zu den Landesverbänden der AfD anbelangt, gibt es nicht."

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