Drogen im Knast verkauft - Dealern wird der Prozess gemacht

Die Angeklagten sollen in der JVA Wolfenbüttel mit Drogen gehandelt und sogar einen Wärter bestochen haben.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, räuberischen Erpressung und Bestechung - die Liste der Anklagepunkte für die vier Angeklagten im Alter von 28 bis 37 Jahren ist lang. Ende Januar startet am Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen die drei Männern und eine Frau, denen vorgeworfen wird, als Mitglieder einer Bande in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben.


Spätestens im Juni 2018 hätten die Angeklagten sich zusammengetan, um in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel Marihuana, Haschisch, Subutex und synthetischen Cannabinoide gewinnbringend an Mitinhaftierte zu verkaufen, um sich auf diese Weise eine dauerhafte Ein- nahmequelle zu verschaffen.

Drogen per Post in den Knast


Der 28-jährige Hauptangeklagte, der sich bereits wegen einer anderen Sache in Haft befindet, habe laut Gericht das Verbringen der Betäubungsmittel in die JVA veranlasst und synthetische Cannabinoide auf Haftpost aufgeträufelt. Außerdem soll er Betäubungsmittel an Mithäftlinge verkauft und das daraus entstandene Geschäft in der JVA koordiniert haben. Der 37-jährige Mitangeklagte sei oft Adressat der Betäubungsmittellieferungen in die JVA gewesen und habe die Drogen an Mithäftlinge veräußert. Der 35-jährige mutmaßliche Komplize habe neben dem Verkauf von Betäubungsmitteln an Mithäftlinge dafür gesorgt, dass die Verteilung der Substanzen mithilfe der Tabletts der Essensausgabe erfolgt sei. In der Zeit von Dezember 2018 bis April 2019 sei es in der JVA zu 10 weiteren Betäubungsmittelverkäufen, insbesondere in Form von Abgabe synthetischer Cannabinoide, unter Beteiligung der drei männlichen Angeklagten gekommen.

Gewalt und Bestechung hinter Gittern


Außerdem soll der 28-jährige Angeklagte in der Zeit zwischen Mai und Juli 2018 einen Mithäftling mehrfach gemeinsam mit einer weiteren Person mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihn dabei aufgefordert haben, seine vermeintlichen Schulden bei einer dritten Person zu begleichen. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen habe der 28-jährige Angeklagte gegenüber dem Mithäftling mit Gewalt gedroht. Aus Angst habe der Mithäftling 250 bis 300 Euro an den 28-Jährigen gezahlt. Bei einer Zellenbesichtigung am 29. September 2018 habe der besagter Angeklagter einem gesondert verfolgten Justizvollzugsbeamten 20 Euro angeboten, damit dieser ihm sein Handy belasse. Daraufhin habe der Justizvollzugsbeamte mitgeteilt, es sei kein Handy in der Zelle gefunden worden. Das Handy habe der 28-jährige Angeklagte letztlich in der Toilette der Haftzelle heruntergespült.

Ein weiterer 29-jähriger Angeklagter habe die Überwachung und Verwaltung der beim Betäubungsmittelverkauf erzielten Gelder übernommen.
In der Zeit von Juni 2018 bis Oktober 2018 habe der 37-Jährige einem gesondert verfolgten Mithäftling in sieben Fällen Betäubungsmittel (fünfmal 0,3 g Marihuana und zwei- mal synthetische Cannabinoide) verkauft. Die Betäubungsmittel habe er zuvor von dem 28-jährigen Angeklagten erhalten.


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