Drohnen-Alarm: Neues Überwachungssystem für Gefängnisse

Neues System auch in der Region möglich. Drohnenflüge über JVAen werden mit bis zu 50.000 Euro bestraft.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Niedersachsen will seine Gefängnisse besser vor unerlaubten Drohnenüberflügen schützen. Aus diesem Grund wird das Niedersächsische Justizministerium mobile Drohnendetektionssysteme beschaffen; die Ausschreibung über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen läuft bereits. Auch in der Region könnte das System zukünftig zum Einsatz kommen. Dies teilte das Ministerium mit.



Justizministerin Barbara Havliza: „Die Zahl der Drohnen in Privatbesitz steigt. Wir rechnen deshalb damit, dass immer mehr Drohnen unerlaubt in den Luftraum über den Gefängnissen eindringen. Das ist eine erhebliche Gefahr für unsere Justizvollzugsanstalten. Die Drohnen-Piloten müssen gewarnt sein: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Überflugverbote verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen."

Drohnendetektionssysteme


Der niedersächsische Justizvollzug habe bereits in der Vergangenheit ein mobiles Drohnendetektionssystem pilotiert. Das System erfasst die Anzahl an Drohnenflügen sowie die Flugrouten im Umfeld einer Justizvollzugseinrichtung und ermöglicht so die Einleitung notwendiger Sicherheitsabläufe. Das System stellt die aktuelle Drohnenposition auf einer Karte in Echtzeit dar. Neben der aktuellen Position werden auch Informationen zum Drohnentyp sowie die bisherige Dauer des aktuellen Alarms angezeigt. Das System kann in bestehende Alarmmanagementsysteme integriert werden und wurde bereits in mehreren Anstalten erprobt. Die gemachten Erfahrungen seien gut gewesen, heißt es in einer offiziellen Mitteilung.

Warum sind Drohnen eine Gefahr?


Mit Hilfe von Drohnen können unbemerkt unerlaubte Gegenstände wie beispielsweise Drogen und Waffen in eine Justizvollzugsanstalt eingeflogen und an Gefangene übergeben werden. Dadurch wird die Sicherheit der Anstalten und die körperliche Unversehrtheit von Gefangenen und Bediensteten gefährdet.

Im Jahr 2021 kam es zu insgesamt 18 Vorfällen. Folgende Gegenstände wurden dabei sichergestellt: Zigaretten, drei Handys inklusive Ladekabel, ein Kopfhörer, 50 medizinische Kapseln, rund 15 Gramm Cannabis sowie eine Seite DinA4-Papier, getränkt mit neuen psychoaktiven Substanzen.

Flugverbot über JVAen


Der Luftraum über Justizvollzugsanstalten darf grundsätzlich nicht mit Drohnen überflogen werden. In Paragraph 21 h Abs. 3 Nr. 3 LuftVO ist ein Flugverbot über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Justizvollzugsanstalten normiert. Die Durchsetzungsmöglichkeiten des Verbotes sind bislang jedoch begrenzt. Die Möglichkeit eines Bußgeldes bis zu 50.000 Euro ergibt sich aus Paragraph 44 Abs. 1 Nr. 17d Luftverkehrs-Ordnung in Verbindung mit Paragraph 58 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 3 Luftverkehrsgesetz.

Einsatz auch in der Region möglich


Die insgesamt drei Systeme sollen auf Justizvollzugseinrichtungen der Sicherheitsstufe 2 installiert werden. Dabei handelt es sich um Gefängnisse mit einem hohen baulich-instrumentellen Sicherheitsstandard. In Niedersachsen sind dies: Celle, Oldenburg, Rosdorf, Sehnde und Wolfenbüttel.

Inhaftiert sind hier beispielsweise Angehörige der Organisierten Kriminalität, Gefangene mit erhöhter Ausbruchsgefahr oder Gefangene, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Die Detektionssysteme sind jedoch mobil einsetzbar, können also auch in anderen Einrichtungen eingesetzt werden. Weitere Systeme sollen in Zukunft beschafft werden.

Wie das Justizministerium auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilte, würden um Vorfeld aus Sicherheitsgründen nicht mitgeteilt werden, an welchen Standorten genau das Drohnenabwehrsystem zum Einsatz käme. In unserer Region könnte dies allerdings Wolfenbüttel sein.





mehr News aus der Region