Drohnenflüge über Gefängnissen: Eine Gefahr für die Sicherheit?

Schutzmaßnahmen gibt es bereits, aber eine Überwachung des betroffenen Luftraums rund um die Uhr sei in der Breite noch nicht möglich, heißt es vonseiten der Landesregierung. Allerdings hat sie eine konkrete Vorstellung, welche Methoden zur Drohnenabwehr am besten geeignet seien.

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Symbolbild. | Foto: Thomas Stödter

Niedersachsen. Die Landesregierung rechnet mit einem verstärkten unerlaubten Eindringen von Drohnen in den Luftraum über Justizvollzugsanstalten (JVA), da diese unbemannten Fluggeräte immer präsenter werden. Das geht aus einer Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Hermann Grupe (FDP) hervor. Schutzmaßnahmen gibt es bereits, aber eine Überwachung des betroffenen Luftraums rund um die Uhr sei in der Breite noch nicht möglich, heißt es vonseiten der Landesregierung. Allerdings hat sie eine konkrete Vorstellung, welche Methoden zur Drohnenabwehr am besten geeignet seien.


Drohnenflüge stellten für die Sicherheit im Justizvollzug eine Gefahr dahingehend dar, dass Gegenstände hineingeschmuggelt werden können. Neben dem Auskundschaften der JVA seien sogar Ausbrüche mithilfe besonders leistungsstarker Drohnen möglich, wie die Abgeordneten in ihrer Vorbemerkung in Bezug auf einen Artikel des Weser-Kuriers vom 26. Dezember 2021 berichten. In diesem wurde unter Bezugnahme auf die dpa berichtet, dass 2021 bereits neun Drohnen an und über JVA in Niedersachsen gesichtet worden seien. Von diesen wurden in sieben Fällen Bedienstete und in zwei Gefangene auf die Drohnen aufmerksam. Doch niemals konnte der Pilot ausfindig gemacht werden.


Vor dem Hintergrund der Verbreitung sei mit einem verstärkten Eindringen von Drohnen in den Luftraum über JVA zu rechnen. Diese Flüge stellten nicht nur eine erhebliche Sicherheitsstörung dar, sondern seien auch illegal. Denn in der Luftverkehrs-Ordnung ist ein Flugverbot über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von JVA festgelegt, die Durchsetzungsmöglichkeiten seien bislang jedoch begrenzt, weswegen eine ständige Überwachung noch nicht umsetzbar sei. Maßnahmen für so einen Fall existierten in den Sicherungsplänen der JVA jedoch. Sie reichten von der Absuche bis zum Generaleinschluss aller Gefangener. Im Jahr 2018 wurden vom Justizministerium Nutzeranforderungen für den Bau von JVA erarbeitet. Danach sind Fenster so zu wählen, dass deren zu öffnender Flügel mit einer Feinvergitterung versehen ist. Diese Ausführung biete unter anderem auch einen Schutz vor der Übergabe von Drogen und gefährlichen Gegenständen mittels Drohnen.

Drohnendetektionssystem wird erprobt


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Symbolbild. Foto: pixabay


Neben diesen Maßnahmen werde seit März 2020 für die Dauer von zwei Jahren ein mobiles Drohnendetektionssystem ausprobiert. Dieses erfasse die Anzahl an Drohnenflügen sowie die Flugrouten in Echtzeit und ermögliche so die Einleitung notwendiger Sicherheitsabläufe. Es stelle Informationen zum Drohnentyp und die bisherige Dauer des aktuellen Alarms dar. Es kann in bestehende Alarmmanagementsysteme integriert werden und wurde bisher in insgesamt drei Anstalten erprobt. Die bisherigen Erfahrungen seien gut.

Geo-Fencing und andere Methoden


Neben diesem System gibt es auch die Methode des "Geo-Fencing". Durch dieses werden Luftbereiche durch virtuelle Zäune umschlossen und Drohnen durch eine entsprechende Programmierung daran gehindert, in den gesperrten Raum einzufliegen. Die Landesregierung sieht in den virtuellen Zäunen jedoch keinen umfassenden Schutz vor Drohnenüberflügen, es erschwere aber das Schmuggeln von Gegenständen und könnte einen Großteil der Drohnenüberflüge über JVA eindämmen.


Das Abwehrsystem "Dropster" besteht aus einer Pistole, die ein Netz verschießt, welches die Drohne zum Absturz bringen soll. Hier sieht die Landesregierung aber eine potenzielle Gefährdung Unbeteiligter durch den Absturz. Dieses werde zurzeit in Bayern in acht Gefängnissen erprobt. Darüber hinaus gebe es das "Jamming" und den Einsatz von High-Power-Electro-Magnetics-Wirksystemen. Mit diesen Methoden wird der Kontakt zwischen Drohne und Piloten durch Störung der Funkverbindung behindert. Beim "Spoofen" - also Veräppeln - erhält die Drohne unzutreffende GPS-Koordinaten, womit man die Drohne indirekt kontrollieren kann. Durch technische Entwicklungen könnten diese Methoden jedoch gegebenenfalls überlistet werden.

Der Einsatz aller drei Techniken bedürfe zudem der Zustimmung der Bundesnetzagentur, die nur erteilt wird, wenn der Einsatz nicht zu Störungen außerhalb der Anstalt führt. Je nach Lage der JVA könne dies eine unüberwindbare Schwierigkeit darstellen. Von einer vollständigen Überflugverhinderung von JVA geht die Landesregierung nicht aus, aber halte virtuelle Zäune im Zusammenspiel mit einer mobilen Drohnendetektion am geeignetsten, um das Schutzniveau zu verbessern.


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