"Drohplakate niemals dulden": Rat stimmt BIBS-Forderung zu

Solche Drohungen auf Plakaten müssten sehr ernst genommen werden, sagt die BIBS.

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Solche Drohplakate darf es zukünftig nicht mehr geben, sagt die BIBS.
Solche Drohplakate darf es zukünftig nicht mehr geben, sagt die BIBS. | Foto: Privat

Braunschweig. Die Bürgerinitiative Braunschweig, kurz BIBS, macht mobil gegen Drohplakate und hat einen entsprechenden Antrag in den Rat der Stadt eingebracht. Die BIBS fordert damit die Stadtverwaltung auf, gegen derartige Plakate vorzugehen und diese zu verbieten. Das Gremium folgte der BIBS-Forderung.


Die Androhung schwerster Gewalt, die von solchen Plakaten ausgehe, müsse besonders auch in Braunschweig sehr ernst genommen werden. Die Rede ist von Plakaten, die nach Auffassung der BIBS, von rechten Gruppen aufgehängt werden und Gewalt androhen oder zu dieser auffordern.

Die Drohung der rechten Gruppe "Der Dritte Weg" in München sei als Aufforderung formuliert: "Hängt die Grünen!" Die Stadt München hatte den Mut, dagegen einzuschreiten. Die Drohung der Gruppe "Die Rechte" in Braunschweig umschreibe die Taten als die gängige Praxis: "Wir hängen nicht nur Plakate!" - Beide Varianten hätten das gleiche Ziel und den gleichen Effekt: Die Androhung schwerster Gewalt, die Verbreitung von Angst und Schrecken. Und wenn - wie in Braunschweig - leicht erregbare Akteure der Rechten politisch Andersdenkende mit Faustschlägen attackieren, die zu Kieferbrüchen und Gehirnerschütterungen führen, dann sollte auch Braunschweig mutig genug sein, klar Stellung zu beziehen und dem Einhalt zu gebieten. Denn das Verhalten der rechten Akteure zeige, dass die Androhung schwerster Gewalt besonders auch in Braunschweig sehr ernst genommen werden müsse, führt die BIBS zu ihrer Begründung aus.


Keine Wahlplakate


Wie Ratsherr Peter Rosenbaum in der Sitzung noch einmal deutlich machte, handele es sich bei den von der BIBS erwähnten Plakaten eben nicht um reine Wahlplakate, wie es die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme erklärte, sondern um Hass-und Drohplakate. Denen müsse man entschieden entgegentreten, erklärte die BIBS und hatte in ihrem Antrag gefordert, dass der Rat klar Stellung bezieht und das öffentliche Aufhängen von Plakaten, die politische Gegner bedrohen und einschüchtern sollen, verurteile. In großen Lettern hervorgehobene Formulierungen wie "Hängt die Grünen“ oder "Wir hängen nicht nur Plakate“ seien mit einer rechtsstaatlichen Demokratie unvereinbar. Auch nicht, wenn es beispielsweise den kleinen Zusatz "wir kleben auch Aufkleber" gibt, so Rosenbaum. Die eine Forderung, so erklärt Rosenbaum weiter, sei eher ein Lippenbekenntnis. Die andere Forderung sei aber viel wichtiger. Nämlich, dass die Stadtverwaltung Schritte einleiten möge, die das Aufhängen derartiger Plakate verbieten, wie das in bayrischen Städten bereits praktiziert wird.

Verwaltung behält Plakate im Auge


Wie die Stadtverwaltung bereits im Vorfeld der Sitzung in einer Stellungnahme erklärte, stünden der Entfernung von Wahlplakaten durch den Staat hohe verfassungsrechtliche Hürden entgegen. Sie sei nach der Rechtsprechung nur zulässig, wenn durch die Plakate gegen allgemeine Strafgesetze wie Volksverhetzung verstoßen. Dieser Linie folge die Verwaltung und prüfe jeweils im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen. So habe die Verwaltung beispielsweise im Jahr 2019 im Europawahlkampf Plakate der als verfassungswidrig eingestuften Partei NPD mit der Aufschrift "Migration tötet!“ entfernen lassen.

Die Plakate der Partei "Die Rechte“ mit der Aufschrift "Wir hängen nicht nur Plakate“ und der kleiner gedruckten Unterzeile "Wir kleben auch Aufkleber“, seien an mehreren Stellen in der Stadt angebracht und nach der Kommunalwahl wieder entfernt worden. Bei dem Plakat handele es sich laut Verwaltung zwar um eine bewusste Grenzüberschreitung, wie sie bei extremistischen Parteien Methode hat. Einen Straftatbestand erfülle das Plakat aber für sich gesehen nicht. Daher haben die Staatsanwaltschaften diesbezügliche Strafverfahren eingestellt.

Eine Möglichkeit zum Einschreiten habe die Verwaltung bei diesen Plakaten insbesondere an besonders sensiblen Orten wie Synagoge oder Gedenkstätten geprüft. Den Hinweisen auf Plakate an diesen Orten in Braunschweig sei die Verwaltung nachgegangen. Die Plakate waren jedoch nicht auffindbar beziehungsweise von Dritten bereits entfernt oder zerstört worden, sodass keine weiteren Maßnahmen der Verwaltung erforderlich waren. Die Verwaltung werde auch zukünftig die Entwicklung der Wahlplakatierung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sorgfältig beobachten und dementsprechend tätig werden, heißt es in der Stellungnahme zum BIBS-Antrag. Eines Gremienbeschlusses zu diesem Zwecke bedarf es aber nach Auffassung der Verwaltung nicht. Dies sah der Rat anders und folgte dem Antrag der BIBS.


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