Eilversammlung angemeldet: Klimaschützer wollen auf der Autobahn tanzen und demonstrieren

In einem weiteren Eilverfahren wurde erneut eine Kundgebung auf der A39 angezeigt.

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Symbolfoto | Foto: Robert Braumann

Region. Wie die Organisatoren der morgigen Fahrrad-Demo am Freitagabend bekannt gaben, wurde am Abend eine weitere Eilversammlung auf der A39 in Wolfsburg angemeldet. Der Plan sei nun, eine Fahrrad-Demonstration auf der A39 bei Wolfsburg durchzuführen - inklusive Tanz auf der Autobahn.


Die heute und gestern ergangenen Urteile mehrerer Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte in Deutschland hätten klar bestätigt, dass Demonstrationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht grundsätzlich verboten seien, meinen die Organisatoren. Insbesondere hätte die vom BUND Gifhorn angezeigte Demonstration in Wolfsburg und weiter auf der A39 und B248 bis Jembke wie ursprünglich geplant zugelassen werden müssen, heißt es in der Mitteilung am späten Freitagabend. "Wir haben diese Lücke nun gefüllt", heißt es in einer Mitteilung, in der die Pläne für die morgigen Versammlungen erläutert werden. Demnach sind in Braunschweig und Scheppau einige Redebeiträge geben. Die Versammlungen sollen unter den Themen "Kein Ausbau der A39" und "Verkehrswende jetzt!" stattfinden, die um 15.30 Uhr mit einer Auftaktkundgebung am Hugo-Bork-Platz in Wolfsburg starten sollen.


Auf einer ersten Route solle es dann über die Schillerstraße, die Braunschweiger Straße und die Frankfurter Straße auf die A39 gehen. Auf Höhe der Entwicklungsabteilung auf dem Gelände des Volkswagenwerkes östlich des Streckenverlaufs soll eine kurze Kundgebung mit Tanz auf der Autobahn stattfinden. Dann soll es weiter auf die A39 Richtung Norden bis zum Übergang auf die B248 gehen. Das Ende der Kundgebung ist für 17 Uhr anvisiert. Wie die Organisatoren mitteilen, schätze man die Teilnehmerzahl auf zwischen 300 und 600 Personen.

Wie Versammlungsleiter Edmund Schultz von der Bürgerinitiative Baumschutz Braunschweig weiter mitteilte, sei vorgesehen, dass am Ende der Demonstration zwei Reisebusse, davon einer mit Anhänger für liegengebliebene Fahrräder mitfährt. Außerdem hat man die Polizei Braunschweig aufgefordert, die Kundgebung aus Gründen des Klimaschutzes mit der Fahrradstaffel der Polizei Braunschweig zu begleiten.

Die Versammlungsanzeige im Original


Aufgrund des heutigen Urteils der OVG Lüneburg bezüglich der Fahrraddemonstration am 5.6.21 von Braunschweig nach Wolfsburg, das Demonstrationen auf Autobahnen grundsätzlich für zulässig erklärt hat, sowie des OVG in Hessen, dass eine Fahrraddemonstration sogar auf der A7 ausdrücklich für rechtens befunden und erlaubt hat (auch von heute), ist nunmehr eine rechtliche Situation gerichtlich geklärt, die vielleicht nicht ganz unsere ursprünglich angezeigte Fahrraddemonstration auf der A2 und A39 rechtlich sicher ermöglicht, aber ganz sicher auf dem kleinen Teilstück der A39 von Wolfsburg bis zum nördlichen Ende der A39. Auch das Grundrecht für Arbeitnehmer:innen auf freie Berufswahl gemäß Artikel 12 GG ist nicht, wie behauptet, für den Arbeitgeber, den VW-Konzern, anwendbar. Ein Grundrecht auf freie Ereichbarkeit per Autobahn für den VW-Konzern existiert nicht. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 GG ist höher zu bewerten als die kurzzeitige Unterbrechung theoretisch möglicher Samstagnachmittag-Lieferungen über das kurze Teilstück der A39, für das es auch Ausweichstrecken gibt. Daher zeigen wir hiermit bei Ihnen gem. § 5 Nds. Versammlungsgesetz unter dem vorläufigen Arbeitstitel „Keine A39 - für Versammlungsfreiheit auf allen Straßen - Verkehrswende jetzt!“ di Eilversammlung/Demonstration an.

- Bürgerinitiative Baumschutz







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