Salzgitter. Am 1. Juli 2017 tritt die Gesetzesänderung des Glücksspielstaatsvertrags in Kraft. Stefan Roßmann, Fraktionsvorsitzender der Mündigen Bürger Salzgitter (M.B.S.), nannte nun geschätzte Zahlen, die das Ausmaß des Spielhallensterbens in Salzgitter verdeutlichen sollen.
Die Abstandsregelung als Teil des Vertrags sieht in Niedersachsen eine Entfernung von mindestens 100 Metern zwischen Spielhallen vor. Auch Mehrfachkonzessionen, also die Existenz mehrerer Spielhallen in einem Gebäude, sind ab 1. Juli 2017 verboten. Stefan Roßmann machte nun darauf Aufmerksam, was dies für finanzielle Auswirkungen auf Salzgitter haben wird. So ginge die Stadtverwaltung von hohen Einbußen bei der Vergnügungsteuer aus - circa 1,6 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kämen Arbeitsplatzverluste, Klagen wegen bestehender Mietverträge und Gewerbesteuerverluste. Er rechnet vor:
-1,6 Millionen Euro per anno Vergnügungssteuer (betrachte man den Haushalt der Stadtverwaltung, aus der mittelfristigen Finanzplanung heraus)
-0,4 Millionen Euro (geschätzt) Gewerbesteuer
- 3 Millionen Euro (geschätzt) Klageforderungen der Spielhallenbetreiber
Bis Dezember 2020 würdedies also ein geschätztes Minus von circa 17,5 Millionen ergeben.
Dazu gibt er folgendes zu bedenken: "Hier wird die Sucht in den Vordergrund gestellt. Aber in Spielbanken, Wettbüros und Gaststätten darf weiter gespielt werden, das beschlossene Landesgesetz basierend auf den Glücksspielstaatsvertrag kommt einer Enteignung gleich. Außerdem fördert man aus meiner Sicht das illegale Glücksspiel im Hinterzimmer." Seiner Meinung nach müsste nun folgendes geschehen: "Die Verwaltung sollte mit den Betreibern von Spielhallen ein Konzept erarbeiten und dieses dem Rat zur Entscheidung vorlegen, um Klagen zu verhindern und den Suchtgedanken im Auge zu behalten. Verlagerung der Standorte, Öffnungszeiten (nicht an Feiertagen zum Beispiel) und so weiter." Die Kommune Bückeburg in Niedersachsen gehe sogar noch weiter und spiele mit dem Gedanken, sich vom Land verklagen zu lassen.
Bezüglich des Themas hatte seine Fraktion schon Ende letzten Jahres Anfragen in der Sitzung des Rates gestellt:
MBS: Wie viele Kommunen in Niedersachsen haben die 500-Meter-Abstandsregelung für Spielhallen umgesetzt?
Verwaltung: Die Stadt Salzgitter hat mit Verordnung vom 30. April 2013 die 500-Meter-Abstandsregelung umgesetzt (Ratsbeschluss vom 17. April 2013). Nach den hier vorliegenden Informationen haben neben der Stadt Salzgitter keine weiteren Kommunen in Niedersachsen eine solche Regelung getroffen.
MBS: Wie viele Spielhallen/Konzessionen sind von der Schließung bei der 500-Meter-Abstandsregelung betroffen?
Verwaltung: Aufgrund der Mindestabstandsverordnung der Stadt Salzgitter sind an 16 Standorten 23 Spielhallen zu schließen. Darüber hinaus erhalten an den verbleibenden 14 Standorten weitere acht Spielhallen keine Erlaubnis, da sie in einem baulichen Verbund mit einer anderen Spielhalle stehen (Mehrfachkomplex). Es verbleiben somit 14 Spielhallen/Standorte.
MBS: Wie verringern sich die Einnahmen der Stadt Salzgitter bei einem Mindestabstand von 500 Metern bei der Vergnügungs- und Gewerbesteuer?
Verwaltung: Ob sich überhaupt, und wenn ja, in welcher Höhe sich die Einnahmen der Stadt tatsächlich verringern, kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit belastbaren Zahlen beantwortet werden.
MBS: Wie viele Spielhallen/Konzessionen wären dann von einer Schließung betroffen, wenn die Stadt Salzgitter sich an die 100-Meter-Abstandsvorgabe des Glücksspielvertrages gehalten hätte?
Verwaltung: Der Glücksspielstaatsvertrag verweist bei dieser Beschränkung von Spielhallen auf die Regelung der Länder. Der Mindestabstand von 100 Metern wird durch das Niedersächsische Glücksspielgesetz festgelegt. Bei einem Mindestabstand von 100 Metern wären an neun Standorten 14 Spielhallen von einer Schließung betroffen. Es würden 21 Spielhallen/Standorte verbleiben.

