Eintracht gegen St. Pauli: Wichtige Info für die Anreise mit der Bahn

Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hamburg erlassen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Hamburg. Am Sonntag, den 16. April, steht die Eintracht gegen den St. Pauli auf dem Hamburger Fußballrasen. Die Braunschweiger waren in der Hinrunde siegreich aus der Partie hervorgegangen. Zum Rückspiel-Wochenende hat die Bundespolizei nun eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hamburg erlassen. Darauf sollten sich anreisende Fußballfans einstellen.



Die Bundespolizei erlässt am kommenden Wochenende eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hamburg, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Dies teilt die Bundespolizei mit. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) sei auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hamburger Hauptbahnhofes, ausschließlich der Mönckeberg Passage, und ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Freitag, 14. April, 15 Uhr bis Sonntag, 16. April, 24 Uhr.

Die Bundespolizei erklärt


Der Hauptbahnhof Hamburg ist einer der wichtigsten Eisenbahnknoten Deutschlands. Mit mehr als 550.000 Reisenden pro Tag (darunter 270.000 der S-Bahn) ist er der meistfrequentierte Fernbahnhof in Deutschland.

Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, charakterisieren signifikant die polizeiliche Lage im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich und beeinflussen die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung.

In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden auf.

In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banale Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein.

Die Kontrollen anlässlich der Allgemeinverfügung haben das Ziel, einerseits das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände zu erhellen und andererseits die klare Botschaft zu vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollen.


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