Eintracht-Stadion heißt vorläufig weiter Eintracht-Stadion

Die Fans sollen beim Erhalt des Namens eine wichtige Rolle spielen. Außerdem wird ein neuer Pachtvertrag für das Stadion benötigt.

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Archivbild | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Jahrelang hatten Sponsoren dafür gesorgt, dass das Eintracht-Stadion auch so heißen kann. Im letzten Sommer hatte sich mit VW Financial der letzte Geldgeber aus diesem Projekt zurückgezogen. Die Ratsgremien hatten dann entschieden, dass es bis Juni 2022 eine Übergangslösung gibt und das Stadion weiter den Namen Eintracht-Stadion trägt - auch ohne Sponsoren. Wie es nun weiter geht, wurde am heutigen Donnerstag im städtischen Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung vorgestellt.



Offiziell heißt das Stadion „Städtisches Stadion an der Hamburger Straße“. Die Namensrechte liegen bei der Stadt, die diese zwecks Vermarktung auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen GmbH) übertragen hat. Nach dem Ende des Sponsoren- Modells zum Erhalt des Namens „Eintracht-Stadion“ und dem Auslaufen der Übergangszeit sollen nun die Fans mittels eines Crowdfunding-Projektes in die Bresche springen. Für entsprechende Pläne gab der Finanzausschuss heute einstimmig eine Beschlussempfehlung. Die Entscheidung fällt im Verwaltungsausschuss.

Keine Sponsoren gefunden


Im September 2021 wurde das Vermarktungsrecht des Stadionnamens für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2032 auf die Stadthallen GmbH übertragen. Ziel sei es gewesen, einen neuen Sponsor zu finden und dabei möglichst anzustreben, den Namen „Eintracht-Stadion“ beizubehalten. Zudem sollte zukünftig insbesondere auch die Stadthallen GmbH finanziell von der Vermarktung der Namensrechte profitieren, um eine Reduzierung des Verlustausgleichs und damit eine Entlastung des Haushaltes der Stadt Braunschweig zu erreichen. Allerdings hätten weder die Gespräche mit lokalen Unternehmen noch die nationalen Vermarktungsagenturen zum Erfolg geführt.

Vor diesem Hintergrund und dem ausgeprägten Interesse des Vereins und der Fans den Namen „Eintracht-Stadion“ beizubehalten, habe Eintracht Braunschweig mitgeteilt, das Namensrecht für das Stadion für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren selbst erwerben und im Rahmen eines Crowdfunding-Modells an Fans, Kleinunternehmer etc. auf eigene Rechnung vermarkten zu wollen. So könne eine breite Basis geschaffen werden und durch ein langfristiges Engagement eine nachhaltige Sicherung des Namens umgesetzt werden. Die Angebote können breit gestreut werden, sodass sich jeder je nach finanzieller Leistungsfähigkeit beteiligen könne. Man wolle auch die aktuelle Aufstiegseuphorie nutzen.


Stufenweises Vorgehen


Da der seit 2008 bestehende Pachtvertrag zwischen Eintracht und der der Stadthallen GmbH gründlich überarbeitet werden soll, will man das auch mit den Verhandlungen über die Konditionen für die weitere Übertragung des Namensrechtes verbinden. Daher soll es ein stufenweises Vorgehen geben. Das Namensrecht für das Stadion in der Saison 2022/2023 wird Eintracht Braunschweig unentgeltlich übertragen und Eintracht wird gestattet, zunächst für ein Jahr im Modellprojekt ein Crowdfunding zur Vermarktung des Namensrechtes auf eigene Rechnung durchzuführen.

Eine weitere Übertragung des Namensrechtes für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 wird Eintracht Braunschweig in Aussicht gestellt, sofern die Umsetzung des Crowdfunding-Modells für die Saison 2022/2023 aus Sicht von Eintracht Braunschweig als erfolgreich beurteilt wird und für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 ein neuer Vertrag über die Nutzung des Stadions zwischen der Stadthallen GmbH und Eintracht Braunschweig geschlossen wird. Die Wirtschaftlichkeit der weiteren Übertragung des Namensrechtes soll dann im Gesamtzusammenhang mit dem neuen Nutzungsvertrag für das Stadion bewertet werden.

Pachtvertrag wird gekündigt


Der Finanzausschuss gab ebenfalls eine einstimmige Beschlussempfehlung, den Pachtvertrag zum Sommer 2023 zu kündigen. Stephan Lemke, Geschäftsführer der Stadthallen GmbH, stellte in Aussicht, bereits Ende dieses Jahres einen neuen Vertragsentwurf vorlegen zu wollen. Ein Beispiel für eine nötige Änderung sei etwa, dass der aktuelle Vertrag nur für die ersten drei Ligen gültig ist. "wenn die Eintracht 2019 in die vierte Liga abgestiegen wäre, hätten wir ohne gültigen Vertrag da gestanden", so Lemke.


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