Eltern gefährden Kinder mit Schlafmitteln

von Nino Milizia


Symbolfoto: Max Förster (Archiv)
Symbolfoto: Max Förster (Archiv)

Goslar/Salzgitter/Peine. Bereits 2015 vermeldete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, dass immer mehr Eltern Kindern bis drei Jahre Schlafmittel verabreichen. Auch heute noch wird dieses Thema immer wieder in den Medien diskutiert. regionalHeute.de befragte daher Dr. Volker Degenhardt, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Salzgitter.


Die Verlockung ist groß. Bereits für Kleinkinder gibt es rezeptpflichtige Schlafmittel, die gestressten Eltern etwas mehr Zeit für sich verschaffen könnten. Noch im Jahr 2015 hätten laut einer Auswertung des gemeinnützigen Deutschen Arzneiprüfungsinstituts Ärzte rund 18.700 Beruhigungs- und Schlafmittel für Kinder bis drei Jahren verschrieben. So war es in der „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ („FAS“) zu lesen und ist seitdem immer wieder in den Medien aufgegriffen worden. Dabei wird von der Deutschen Kinder- und Jugendmedizin ausdrücklich vor der Wirkung von Sedativa gewarnt: Die Wirkstoffe könnten schon bei üblicher Dosierung bei älteren Kindern zu Konzentrationsstörungen und Müdigkeit am Tag führen, darüber hinaus könnensie insbesondere bei Überdosierung lebensbedrohliche Nebenwirkungen auslösen.

Der Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Salzgitter, Dr. Volker Degenhardt, konnte den Schlafmitteltrend in Salzgitter zwar nicht bestätigen, würde solche Maßnahmen aber auch nicht empfehlen: „Je nach verwendetem Medikament ist natürlich mit Nebenwirkungen zu rechnen, insbesondere bei zu langer Wirkdauer.“ Zu der Frage nach natürlichen Hilfsmitteln rät Degenhardt: „Das ist das Entscheidende: Die Eltern sollten die Bedürfnisse ihres Kindes richtig erkennen, aber sie sind auch gefordert, das Einschlafritual richtig zu gestalten, indem sie beispielsweise das am Tag Erlebte noch einmal erzählen, eine Geschichte vorlesen oder ein Lied singen und so einen entspannten und eindeutigen Abschied schaffen. Ungünstig, bei einem Kind sitzen oder liegen zu bleiben, bis es eingeschlafen ist, denn dann kann es den Elternteil beliebig lange festhalten, indem es eben nicht einschläft. Falls doch, wird es später das Fehlen bemerken und rufen oder weinen.“


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