Entwurf: 20 Gramm Cannabis und Eigenanbau sollen straffrei werden

In Deutschland soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. In Deutschland soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Das geht aus den Eckpunkten für die geplante Cannabis-Legalisierung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochausgaben berichten.


Sie werden derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt. Danach soll zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürfen allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden, heißt es in dem Entwurf.

Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis soll unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich soll Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gilt die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings können die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten.

Zudem wird das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt. Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Ohne entsprechende Lizenz bleibt der Handel mit Cannabis grundsätzlich strafbar. Verboten bleibt auch der Verkauf von synthetisch produzierten Cannabinoiden.

Trotz der Legalisierung soll es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heißt es in den Eckpunkten. "Genusscannabis wird in Umverpackungen (neutrale Verpackung) ohne werbendes Design verkauft", wird weiter festgelegt. "Werbende Kaufanregungen" durch Verkaufsstellen oder im Internet seien verboten.

Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizensierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden. "Zum anderen würde die Verdrängung des Schwarzmarktes voraussichtlich stärker ausfallen, wenn Genusscannabis auch auf dem bequemen und stark an Bedeutung gewinnenden Online-Weg erworben werden könnte", heißt es weiter. Es werde zudem geprüft, "Fachgeschäfte mit Konsummöglichkeit" zuzulassen.

Zur Besteuerung heißt es, Umsätze mit Cannabisprodukten unterlägen automatisch der Umsatzsteuer. Zudem solle es eine "Cannabissteuer" geben. "Eine steuerliche Bemessung anhand des THC-Gehaltes erscheint sachgerecht", wird vorgeschlagen. Dadurch werde eine "ausgeprägte Lenkungswirkung" erreicht.

Zur Höhe der Steuer heißt es nur, der höchstmögliche Tarif müsse einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen, "welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt". In dem Eckpunktepapier wird zudem darauf hingewiesen, dass der Cannabis-Bedarf aus dem Anbau in Deutschland gedeckt werden muss, weil ein Import aus Gründen des EU-und des Völkerrechts nicht in Frage kommt. "Nach vorläufiger Einschätzung ist ein internationaler Handel von Cannabis zu Genusszwecken auf Basis beziehungsweise im Einklang mit internationalen Rahmenbedingungen nicht möglich", so die Analyse in den Eckpunkten. Und weiter: "Die nationale Nachfrage müsste nach dieser vorläufigen Einschätzung durch deutsche Produktion gedeckt werden."


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