Region. Bis Jahresende weisen die Bundesländer Gebiete aus, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft für Radon verstärkt zu erwarten sind, sogenannte Radonvorsorgegebiete. Mit Blick darauf haben Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth und Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), am gestrigen Montag im Rahmen eines Pressegesprächs über die Wichtigkeit des Schutzes vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon informiert. Radon ist eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Durch das modernisierte Strahlenschutzrecht aus dem Jahr 2018 gelten für das gesamte Bundesgebiet weitreichende Regelungen zum Schutz vor Radon. In Radonvorsorgegebieten gelten höhere Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss, wie es in einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz heißt.
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Beim Schutz vor Radon sind wir in Deutschland in den letzten Jahren gut vorangekommen und stehen vor dem nächsten wichtigen Schritt. Mit der Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder können gezielt solche Regionen in den Blick genommen werden, in denen Überschreitungen des Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind und in denen ein größerer Handlungsbedarf besteht. Damit wird auch das öffentliche Bewusstsein geschärft, das für den Radonschutz mindestens so wichtig ist wie die weiteren Maßnahmen von Bund und Ländern.“
BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Die gesundheitsschädigende Wirkung von Radon ist wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen. Trotzdem wird das von Radon ausgehende Risiko oft unterschätzt. Die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten ist damit ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein für einen besseren Schutz vor Radon: Um sich und seine Familie vor Radon zu schützen, kann jeder selbst aktiv werden – auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete. Deswegen ermutige ich alle, sich mit dem Thema Radon auseinanderzusetzen.“
Was ist Radon?
Das radioaktive Edelgas Radon entstehe vor allem beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen im Erdboden. Von dort gelange es in die Luft und könne eingeatmet werden. In der Außenluft verdünne sich Radon schnell und stelle dort normalerweise kein Problem dar. In der Innenraumluft von Gebäuden könne es sich jedoch anreichern. Werde Radon über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöhe sich das Risiko für Lungenkrebs.
In Deutschland sei Radon abhängig von der regionalen Geologie sehr unterschiedlich verteilt. Daher regelt das Strahlenschutzgesetz, dass die Länder bis zum Jahresende Radonvorsorgegebiete ausweisen, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten seien. Das bedeute nicht, dass in Radonvorsorgegebieten in jedem Gebäude der Referenz- wert überschritten werde. Und auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten könnten Überschreitungen des Referenzwerts auftreten. In einem Radonvorsorgegebiet sei jedoch die Wahrscheinlichkeit höher als im restlichen Bundesgebiet, dass es zu Überschreitungen des Referenzwerts komme. Ob ein bestimmtes Gebäude von Referenzwertüberschreitungen betroffen ist, könne nur durch eine Messung festgestellt werden. Radonmessungen seien einfach und kostengünstig durchführbar.
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Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz würden einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Radon durch umfangreiche Informationsangebote und durch die Umsetzung des vom BMU im Jahr 2019 veröffentlichten Radonmaßnahmenplans zusammen mit den Ländern leisten. Der Radonmaßnahmenplan beinhalte beispielsweise Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schutzes vor Radon im Bereich von Neu- und Bestandsbauten, der Forschung zu Radon und der weiteren Verbesserung der Informationsangebote von Bund und Ländern. Zuletzt habe das BMU im Rahmen der Umsetzung des Radonmaßnahmenplans eine kompakte Broschüre erarbeitet, welche alle wesentlichen Informationen zum Schutz vor Radon enthält und Hinweise auf weiterführenden Informationen biete.