Erstickungsgefahr: Hersteller ruft Cerealien zurück

Kunden sollten das Produkt nicht essen. Es besteht eine mögliche Verletzungs- und Erstickungsgefahr.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Region. Die Firma Peter Kölln GmbH & Co. KGaA hat über das Portal lebensmittelwarnung.de einen Rückruf für Frühstückscerealien gestartet. Das Produkt wurde auch in verschieden Einkaufsstätten in Niedersachsen verkauft.



Nach Angaben des Unternehmens kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen der spezifischen Charge Fremdkörper aus dem Produktionsvorgang befinden. Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Verbraucher sollten entsprechende Lebensmittelrückrufe daher ernstnehmen. Bei Verletzungen sollten sie sich in ärztliche Behandlung begeben. Bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre sollten die Informationen des Deutschen Roten Kreuz beachtet und im Bedarfsfall der Notruf kontaktiert werden.

Dieses Produkt ist betroffen


Von dem Rückruf betroffen ist das Produkt "Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 und der Chargennummer/Los-Kennzeichnung L6165.

Das betroffene Produkt.
Das betroffene Produkt. Foto: Peter Kölln GmbH &Co. KGaA



Das können Kunden tun


Kunden werden gebeten, das Produkt nicht zu verzehren. Sie können die betroffene Packung in ihrem Einkaufsmarkt zurückgeben. Der Kaufpreis wird ihnen laut Hersteller selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Nicht betroffen seien alle anderen Mindesthaltbarkeitsdaten, andere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln.